Kinder in schwierigen Situationen finden in einer neuen Betreuungsstelle von SOS Kinderdorf in Eisenstadt ein stärkendes pädagogisches Angebot.
Drohung mit „Atombombe“: Freispruch für Anruferin
Äußerung „zu unbestimmt“
Sie habe eine Atombombe und werde es krachen lassen, soll eine 52-jährige Frau im August 2023 bei einem Anruf am Bezirksgericht gedroht haben. Sie wurde wegen schwerer Nötigung angeklagt.
Wegen zweier Telefonate steht die Frau vor Gericht. Zum ersten Anruf gab es jetzt einen Freispruch.
© BVZ/Kirchmeir
Der Auftakt zum diesbezüglichen Strafprozess hatte im Mai 2025 am Landesgericht Eisenstadt stattgefunden. Kurz wurden damals die Rahmenbedingungen geklärt - die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig - dann wurde vertagt.
Am 23. Jänner 2026 ging es weiter. Die 52-Jährige, die vom AMS Krankengeld bezieht, empörte sich darüber, dass sie „illegal rechtswidrig gepfändet“ werde, dass ihr die Berufsunfähigkeitspension verweigert werde und dass sie „seit 20 Jahren um ihre Rechte kämpfen“ müsse.
„Das Ganze ist ein Korruptionsfall der Sonderklasse. Mein Buch wird ein Bestseller, das kann ich Ihnen sagen“, kündigte die Angeklagte eine Veröffentlichung an, an der sie arbeite.
Zum Vorwurf selbst wollte sie zunächst nichts sagen. So wurden zu Beginn der Verhandlung jene zwei Gerichtsmitarbeiterinnen befragt, die angegeben hatten, am 10. August 2023 mit der Anruferin telefoniert zu haben.
„Sie erwähnte, dass sie Genicke brechen wird“, erinnerte sich die jüngere Gerichtsmitarbeiterin. Außerdem soll die Angeklagte gesagt haben, sie habe eine Atombombe und sie werde es in Eisenstadt krachen lassen.
„Sie beschimpfte uns, dass wir sie in Ruhe lassen sollen“, berichtete ihre Kollegin. Auch ihr gegenüber habe die Anruferin von einer Atombombe gesprochen. Sie habe es so verstanden, so die Gerichtsmitarbeiterin, dass die Frau etwas „gegen das Haus“ machen wolle, gegen das „Justizzentrum“.
Das habe sie als Drohung aufgefasst, so die Gerichtsmitarbeiterin, und sie habe die Äußerung nicht ignorieren wollen.
„Glaubten Sie, dass sie zuhause radioaktives Material hat?“, fragte Anwalt Florian Astl, der als Verfahrenshelfer an der Seite der Angeklagten steht. „Nein“, erwiderte die Gerichtsmitarbeiterin sichtlich amüsiert.
Die Angeklagte behauptete, am 10. August 2023 in Wien gewesen zu sein. Ein mit ihr bekannter Zeuge bestätigte dies vor Gericht. Zwei oder drei Stunden sei er mit der Angeklagten und einer weiteren Bekannten in der Mariahilfer Straße in einem Eisgeschäft gesessen. Die Angeklagte habe in diesem Zeitraum nicht telefoniert.
Sie bedrohe keine Menschen, beteuerte die Angeklagte. Von einer „Atombombe“ habe sie nie gesprochen. „Wie komme ich in einem burgenländischen Kaff zu Plutonium? Das beleidigt meine Intelligenz“, argumentierte sie.
„Ich kann auch belegen, dass ich abgehört wurde“, führte sie aus. „Der Rest kommt jetzt beim Pilnacek-Untersuchungsausschuss heraus. Ich darf noch nichts sagen.“
Zum Thema „Atombombe“ gab es am 23. Jänner 2026 ein Urteil. Zu einem zweiten Vorwurf wird voraussichtlich im März weiterverhandelt: Die 52-Jährige soll im Juli 2025 in der Landesregierung angerufen und dort mit einer „Amokfahrt“ gedroht haben, weil ihr der Strom abgedreht worden war.
Im ersten Vorwurf gab es einen Freispruch. „Für mich war das viel zu unbestimmt“, erklärte die Richterin. Der Ankündigung der Angeklagten, sie werde „Genicke brechen“, könne man „keinerlei Bedeutungsinhalt beimessen“, so die Richterin. Insgesamt sei der Inhalt des Anrufs nicht als Drohung zu verstehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.