Flüchtling ging auf Polizei los: Gericht ordnete Therapie an

Aggressiv

Ein 29-jähriger Flüchtling wurde jetzt am Landesgericht Eisenstadt verurteilt. Er war (nach Vorfällen in Traiskirchen im Februar und Wien im März) im April auf Polizeibeamte losgegangen und hatte ein Polizeifahrzeug beschädigt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Wegen seines renitenten Verhaltens wurde der Angeklagte unter strenger Bewachung in den Verhandlungssaal gebracht.

Wegen seines renitenten Verhaltens wurde der Angeklagte unter strenger Bewachung in den Verhandlungssaal gebracht.

© BVZ/Kirchmeir

Unter strenger Bewachung wurde der als besonders gefährlich geltende 29-jährige Marokkaner am Dienstag, 13. August 2024, in den Gerichtssaal gebracht. Ihm wurden verschiedene Straftaten zur Last gelegt.

Am 7. Februar 2024 hatte der Marokkaner im Asylzentrum Traiskirchen einen anderen Flüchtling geschlagen. Das Opfer dieser Attacke war als Zeuge vorgeladen worden, erschien aber unentschuldigt nicht zum Gerichtstermin.

Am 21. März 2024 beging der Marokkaner in Wien einen Ladendiebstahl: Er steckte ein Parfum ein und gab später zu, immer wieder Parfums gestohlen zu haben, um durch deren Verkauf zu Geld zu kommen.

Anderen Flüchtling mit Stanleymesser bedroht

Im April 2024 hielt sich der Marokkaner in einer Flüchtlingsunterkunft im Bezirk Eisenstadt auf. Dort kam es am 22. April zu einem weiteren Vorfall, bei dem der Angeklagte einen anderen Asylwerber schlug und mit einem Stanleymesser bedrohte.

Die Polizei wurde gerufen, doch anstatt sich zu beruhigen, beschimpfte und bedrohte der Marokkaner die Polizeibeamten. „Die Kollegen brachten ihn in den Gang hinaus, da schlug er mit dem Kopf gegen die Wand“, berichtete ein an dem Einsatz beteiligter Polizist vor Gericht.

Er habe mitgeholfen, den aggressiv um sich tretenden Mann nach draußen zu transportieren. Dabei habe der Marokkaner erheblichen Widerstand geleistet.

Marokkaner trat Polizisten gegen das Knie

„Er trat mit dem Fuß gegen das Polizeiauto und gegen mein linkes Knie“, so der Polizist. Beim Polizeiauto entstand ein Schaden an einem Rücklicht und an einer Tür. Der Polizist erlitt durch den Tritt leichte Schmerzen, die einige Tage lang andauerten.

Immer wieder drohte der Asylwerber damit, die Polizeibeamten „umzubringen“ oder sie „fertigzumachen“. Einem ebenfalls vor Ort anwesenden Polizisten spuckte er ins Gesicht, dieser beklagte sich später, er habe dadurch eine Bindehautentzündung erlitten, und machte über einen Anwalt 500 Euro Schmerzensgeld und rund 1.000 Euro Verdienstentgang geltend.

„Ich war unter Alkoholeinfluss, bin Alkoholiker“, brachte der Angeklagte vor. Zu dem Polizisten, der die Knieverletzung erlitten hatte, sagte er nach Ende der Zeugeneinvernahme: „Es tut mir leid. Danke.“

Angeklagter: „Erhielt Anruf, dass meine Mutter verstorben ist“

Jenem Polizisten, den er angespuckt hatte, könne er nicht 1.500 Euro bezahlen. „Ich kann mir das nicht leisten“, sagte der Angeklagte. „Ich habe kein Geld.“ Als der Vorfall am 22. April passiert sei, habe er einen Anruf erhalten, dass seine Mutter verstorben sei, sagte er.

Angeklagt wurde er wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung, Diebstahl und Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Ein gerichtlicher Sachverständiger hatte den Marokkaner untersucht und hielt in seinem Gutachten fest, dass dieser unter einer psychischen Störung und Verhaltensstörung durch multiplen Substanzmissbrauch und Alkoholkonsum leide.

Sachverständiger stellte mittelgradige Berauschung fest

Der Verteidiger hatte vorgebracht, dass sein Mandant bei dem Vorfall am 22. April im Bezirk Eisenstadt im Zustand voller Berauschung gestanden sei. Dem widersprach der Sachverständige. Es gebe keinen Hinweis auf volle Berauschung, er gehe von einer mittelgradigen Berauschung aus. Dadurch sei bei dem Angeklagten die Impulskontrolle vermindert und die Aggressionsbereitschaft erhöht gewesen.

Der Angeklagte sei seit langem suchtmittel- und alkoholabhängig und habe angegeben, bisweilen zwei Flaschen Wodka pro Tag zu trinken. Auch sei der 29-Jährige bereits mehrfach in klinischer Behandlung gewesen. „Er hat immer das Gefühl, etwas schlechter behandelt zu werden“, so der Sachverständige. „Um etwas zu erreichen, schlägt er mit dem Kopf an die Wand“, schilderte er das Verhalten des Marokkaners.

Marokkaner muss jetzt in Entwöhnungsanstalt

Der in der Schweiz vorbestrafte Angeklagte wurde zu fast allen Vorwürfen schuldig gesprochen und zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon acht Monate bedingt. Die Richterin ordnete eine Unterbringung des Marokkaners in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher an.

Für die Reparatur des Polizeiautos muss der Angeklagte 287 Euro bezahlen. Einen Freispruch fällte die Richterin zum Vorwurf, der Angeklagte habe bei einem Polizisten durch Anspucken eine Bindehautentzündung verursacht. „Das kann ich ohne medizinischen Sachverständigen nicht feststellen“, so die Richterin.

Auf freien Fuß gelangt der Marokkaner nicht, er wird direkt aus der Haft zur Entwöhnungstherapie gebracht. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.