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Mobilheimplatz-Mieter zahlten 27.000 Euro zu viel
Betrugsprozess
Ein 64-jähriger pensionierter Bediensteter einer nordburgenländischen Gemeinde wurde verurteilt, weil er 23 Jahre lang von Mobilheimplatz-Mietern viel zu hohe Verwaltungsgebühren verlangt hatte.
Der Angeklagte gab vor Gericht zu, von den Mietern zu hohe Beträge kassiert zu haben.
© BVZ/Kirchmeir
Der kleine Gerichtssaal mit der Nummer 6 am Landesgericht Eisenstadt war am 29. August 2024 bis auf den letzten Sitzplatz besetzt: Mehrere der betroffenen Mobilheimplatz-Mieter nahmen an der Verhandlung gegen den ehemaligen Gemeindebediensteten teil, um zuzuhören und ihre Ansprüche geltend zu machen.
In rund 50 Fällen hatte dieser von 1998 bis 2021 von Mietern zu viel Geld einkassiert, wenn diese eine Vertragserrichtungsgebühr bezahlen sollten oder Verwaltungsabgaben fällig waren.
In vielen Fällen soll der Gemeindebedienstete 500 statt 50 Euro verlangt haben. Wollten die Mieter eine Zahlungsbestätigung, so stellte der Gemeindebedienstete diese doppelt aus: Jene über den Gesamtbetrag bekam der Mieter, die zweite Bestätigung, die den korrekten Betrag enthielt, kam in die Gemeindebuchhaltung.
Gemeindemitarbeiter steckte Beträge in eigene Tasche
Die Differenzbeträge steckte der Gemeindebedienstete in die eigene Tasche.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte, der zunächst nur Tathandlungen ab 2013 zugegeben hatte, vollinhaltlich geständig. „Ich hatte mich mit einem Kredit zunächst für eine Wohnung, dann für ein Reihenhaus übernommen“, sagte er. „Ich habe das unterschätzt.“
Nach der Scheidung sei er allein auf den Schulden von 250.000 Euro sitzengeblieben. Den Kredit zahle er in monatlichen Raten zu 870 Euro zurück, 46.000 Euro seien noch offen.
„Und dann kamen Sie auf die Idee, diese Handlungen zu begehen?“, fragte die Richterin.
„Wie ich auf die Idee kam, weiß ich nicht mehr. Es tut mir sehr leid“, sagte der Angeklagte.
Mit dem Geld Schulden bezahlt
„Was machten Sie mit dem Geld?“, wollte die Richterin wissen. „Schulden gezahlt“, sagte der Angeklagte.
Aufgeflogen war der langjährige Betrug bei der Übergabe einer Parzelle an Nachmieter. Die bisherigen Mieter waren gleichzeitig mit den Nachmietern am Gemeindeamt gewesen und wunderten sich darüber, dass diese 2022 nur 127 Euro an Gebühren zu bezahlen hatten, während sie selbst 2018 500 Euro zahlen hatten müssen.
Zu diesem Zeitpunkt war bereits eine neue Mitarbeiterin am Gemeindeamt tätig, der nunmehr Angeklagte war bereits in Pension.
Gemeinde ging den Unstimmigkeiten nach
Wie der als Zeuge geladene aber wegen der geständigen Verantwortung des Angeklagten nicht mehr in den Gerichtssaal gerufene Vizebürgermeister der betroffenen Gemeinde nach Urteilsverkündung gegenüber der BVZ mitteilte, sei nach Bekanntwerden dieser Unstimmigkeiten zunächst seitens der Gemeinde nichts unternommen worden, weil die frühere Mieterin über keinen Beleg für die zu hohe Verwaltungsgebühr verfügte.
„Die Gemeinde wurde von einer Mieterin des Mobilheimplatzes im Herbst 2022 über Differenzen bei eingehobenen Beträgen bei Vertragsübergaben von Mobilheimen informiert“, gab dazu die Bürgermeisterin gegenüber der BVZ bekannt. „Ein Beleg, der dies nachwies, konnte nicht vorgelegt werden.“
Dennoch sei die Gemeinde dem Vorwurf nachgegangen und habe sämtliche Unterlagen geprüft. „In der Buchhaltung konnten allerdings keine Unstimmigkeiten festgestellt werden“, so die Bürgermeisterin.
„Bei mir schrillten alle Alarmglocken und wir recherchierten zehn bis fünfzehn Fälle“, so der Vizebürgermeister. In einem Fall konnte ein Mieter einen Beleg über 560 Euro vorlegen, das Gegenstück auf der Gemeinde wies aber nur 126 Euro aus. „Das war die Smoking Gun“, sagte der Vizebürgermeister. „Nach Vorlage dieses Beleges im Frühjahr 2023, der diese Differenzen nun klar bewies, erstattete die Gemeinde sofort Anzeige. Unstimmigkeiten in der Gemeindebuchhaltung waren auch hier nicht ersichtlich“, ließ die Bürgermeisterin dazu die BVZ wissen.
Die Kriminalpolizei begann mit Ermittlungen, die schließlich in dem Strafverfahren bei Gericht mündeten.
16 Monate bedingt und jede Menge Zahlungen
Der pensionierte Gemeindebedienstete wurde am Donnerstag, 29. August 2024 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen und zu 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Mildernd wertete die Richterin das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit.
An vier geschädigte Mieterinnen hat der Pensionist die zu viel bezahlten Beträge in der Höhe von 1.772 Euro bereits zurückbezahlt. Elf weitere Personen machten im Rahmen der Gerichtsverhandlung ihre Ansprüche in Höhe von zirka 330 Euro für eine Parzelle bis 1.300 Euro für drei Parzellen geltend.
Noch viel mehr Opfer wollen ihr Geld zurück
Eine Prozessbeobachterin wies darauf hin, dass es noch viel mehr Opfer gebe. In der Ladung sei vermerkt worden, dass man zur Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht verpflichtet sei und vor der Polizei seien auch nur einige Opfer einvernommen worden.
„Es wurden alle Opfer geladen“, sagte dazu die Richterin. „Wenn alle Opfer gekommen wären, hätten wir noch drei Gerichtssäle gebraucht“, merkte eine Zuhörerin an.
Die betroffene nordburgenländische Gemeinde hatte sich mit Kosten von knapp 9.000 Euro für die Aufarbeitung der Unregelmäßigkeiten dem Verfahren angeschlossen. Die Richterin verwies die Gemeinde aber auf den Zivilrechtsweg, weil diese durch die Tathandlungen keinen unmittelbaren Schaden erlitten habe.
Jedoch wurde ein Betrag von 10.000 Euro für verfallen erklärt: Diesen muss der Pensionist an die Republik Österreich bezahlen.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.