Alkohol, Raufhandel, Imponiergehabe - eine (zu) lange Kulturgeschichte

Dorfblick St. Georgen

Ball- und Tanzveranstaltungen waren bis in die 1960er Jahre für Mädchen und Burschen einer der wenigen Gelegenheiten sich öffentlich näher zu kommen. Da bei jeder Veranstaltung auch viel Alkohol getrunken wurde, war die Stimmung aufgeheizt, die sich hin und wieder in einer Rauferei entlud.

Von Von BVZ Redaktion

Schülerzeichnung von Karl Kummer zum Thema Alkohol und Rauferei.

Schülerzeichnung von Karl Kummer zum Thema Alkohol und Rauferei.

© Jahrein- Jahraus

Sobald sich ein Raufhandel abzeichnete, brachten die Musikanten ihre wertvollen Instrumente in Sicherheit. Tische, Bänke und Stühle räumte man zur Seite und mit bloßen Händen gingen die Kontrahenten aufeinander los. Waren in eine Rauferei nur Einzelpersonen verwickelt, war die Störung der Ballveranstaltung vorbei, wenn einer der Raufer das Feld räumte. Oft verlegten die „Raufhansl'n“ ihren Kampf freiwillig ins Freie um draußen weiter ihre Kräfte zu messen. Es kam auch vor, dass der Wirt mit Helfern die wilden Burschen aus dem Lokal schmiss. Zeichnete sich eine Massenschlägerei ab oder es entstand eine gefährliche Situation, z.B. Zücken eines Messers, dann hatte der Wirt alle Hände voll zu tun, die Raufparteien zu trennen und die Gemüter zu beruhigen. Anschließend ging die Veranstaltung weiter.

Vor allem die politisch motivierten Raufereien der Zwischenkriegszeit eskalierten sehr oft, weil sie nicht dem gesellschaftlich akzeptierten „Raufkodex“ (nur bloße Hände, keine Waffe, keine weiteren Hilfsmittel, keine Verletzungsabsicht, kein weiteres Einschlagen auf einen Unterlegenen) entsprachen.

„Während der russischen Besatzung kam es bei einer Tanzveranstaltung zu einer blutigen Auseinandersetzung. Ein Soldat bedrängte ein Mädchen beim Tanzen, daraufhin griff der Kommandant ein. Er schlug seinem Untergebenen mit der Pistole das Gesicht blutig und setzte dem Fehlverhalten des Soldaten ein Ende.“ (Erzählung von Josef Höld, 1925-2023).

Es war bis in die 1950er Jahre üblich, volle Gläser oder Flaschen an die Wand zu schmeißen oder Geldscheine zu zerreißen. Damit zeigten Burschen und Männer, dass sie es sich leisten konnten, etwas Wertvolles mutwillig zu zerstören. Eine Gerichtsanzeige aus dem Jahr 1853 dokumentiert eine solche mutwillige Zerstörung. Auszug aus „Gehorsamste Anzeige“ vom 25. Februar 1853: „….schlug der Bursche Josef Graf mit der Hacke in den Fußboden……Der Geschworene Matthias Höfer fragte: „Warum machst du solche Sachen?“ Der Bursche Josef Graf erwiderte darauf: „Was! Ich kann alles zahlen!“ Er schlug daraufhin mit der Hacke noch einmal den Fußboden durch….“