„Opa“ missbrauchte zwei siebenjährige Mädchen
Drei Jahre Haft
Im Frühjahr 2024 nahm ein 64-jähriger Pensionist an seiner Stiefenkelin und der Nachbarstochter sexuelle Handlungen vor. Jetzt wurde er verurteilt.
Der 64-Jährige stellte sich vor Gericht selbst als Opfer zweier kleiner Mädchen dar.
© BVZ/Kirchmeir
Der Angeklagte sprach beim Missbrauchsprozess im großen Verhandlungssaal des Landesgerichts Eisenstadt am 8. Jänner 2025 so leise, dass er mehrfach ermahnt werden musste. Das, was zu verstehen war, ließ der Richterin, die bei dieser Schöffenverhandlung den Vorsitz führte, aber regelrecht den Kragen platzen: „Sie sind schon ein armer Mann! Sie wurden von zwei heute achtjährigen Mädchen zu sexuellen Handlungen erpresst!“
Zuvor hatte der Pensionist, der bis zu seiner Verhaftung im Mai 2024 im Bezirk Eisenstadt gewohnt hatte, seine Version der Vorfälle präsentiert. Zufällig habe das erkrankte Nachbarsmädchen, das er beaufsichtigen sollte, während die Mutter arbeiten war, zugeschaut, als er sich am Computer einen Porno ansah.
„Als ich dann ins Wohnzimmer ging, sagte sie, sie will Mann und Frau spielen wie die auf dem Video“, behauptete er. Zuvor habe sich das Mädchen bereits „bis zur Unterhose ausgezogen“ gehabt, so der Angeklagte.
Pensionist ließ vor Kind „die Hose hinunter“
Die Volksschülerin habe ihn damit erpresst, sie werde erzählen, dass sie bei dem Pensionisten „das Video“ gesehen habe. Deshalb habe er die Hose hinuntergelassen, so der Angeklagte.
Doch damit nicht genug: Auch die ebenfalls erst siebenjährige Stiefenkelin soll ihn, so der Pensionist, zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. „Sie sagte ein paar Tage später, sie will das auch sehen, wovon die Nachbarstochter ihr erzählt hat, sonst sagt sie es“, behauptete der Angeklagte. Da habe er auch vor seiner Stiefenkelin „die Hose ein Stück runtergelassen“.
Tatsächlich soll der Mann mit der Nachbarstochter Pornofilme angeschaut und sie schwer sexuell missbraucht haben. Dann soll er zu dem Kind gesagt haben, es solle über den Vorfall nicht sprechen, weil es ein Geheimnis sei.
Auch seine Stiefenkelin soll er durch sexuelle Handlungen missbraucht haben.
Richterin: „Das ist kein angemessenes Verhalten“
Die Richterin rügte den Mann für die von ihm geschilderten Handlungen: „Das ist kein angemessenes, kein normales Verhalten.“
„Ich hatte Angst, dass es rauskommt“, meinte der Angeklagte. „Ich habe mich geniert.“
Unter Tränen schilderte die Mutter der Nachbarstochter, wie sie von den Missbrauchshandlungen an ihrem Kind erfahren hatte. Jene Pädagogin, die das Mädchen am Nachmittag in der Schule betreut, war hellhörig geworden, als die Schülerin über „Knutschen und Schmusen“ erzählte.
Mädchen schilderte die Missbrauchshandlungen
„Wir fragten meine Tochter, woher sie weiß, was Knutschen ist“, berichtete die Mutter des Mädchens. Das Kind habe gesagt, dass ihr das der Angeklagte gezeigt habe. Auch schilderte das Kind die Missbrauchshandlungen, die der Nachbar an ihm vorgenommen hatte.
„Die Mutter war sehr schockiert“, berichtete die Pädagogin vor Gericht. Die Schule informierte den Landesschulrat, die Mutter erstattete Anzeige.
Beim Angeklagten wurden Pornofilme gefunden
Bei dem 64-Jährigen fand eine Hausdurchsuchung statt, dabei wurden auch rund drei Dutzend Pornofilme gefunden, wie ein Kriminalbeamter berichtete.
Der Schöffensenat schenkte den Schutzbehauptungen des Angeklagten keinen Glauben und verurteilte den bislang unbescholtenen Mann zu drei Jahren unbedingter Haft. An die beiden Mädchen muss er jeweils 3.000 Euro bezahlen. Die Staatsanwältin stimmte dem Urteil zu, der Angeklagte gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.