Ehefrau gebissen: Diversion

Ukrainer vor Gericht

Ein 38-jähriger Ukrainer biss am 25. Mai 2024 seine Gattin ins Gesicht. Am 19. Dezember 2024 stand der Mann vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte saß seit August in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte saß seit August in Untersuchungshaft.

© BVZ/Kirchmeir

Der 38-jährige Ukrainer, der mit seiner Familie als Vertriebener in Eisenstadt Unterschlupf gefunden hatte, gab bei der Befragung zu seinen persönlichen Verhältnissen an, er habe nur eineinhalb Jahre lang die Grundschule besucht. „Vielleicht auch weniger“, meinte er. „Ich habe überhaupt keine Ausbildung.“

Jedoch besitze er in der Ukraine drei Häuser. Der Mann hat fünf Kinder, drei davon mit jener Frau, die er körperlich attackiert haben soll. Ob er von seiner Ehegattin bereits geschieden sei, konnte er vor Gericht nicht angeboeten.

Stieftochter mit Gürtel geschlagen?

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, von Jänner bis Mai 2024 seine unmündige Stieftochter mit der Schnallenseite eines Gürtel geschlagen zu haben.

Am 25. Mai 2024 soll er seiner Gattin mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr unterhalb des Auges ins Gesicht gebissen haben. Außerdem soll er ihr gedroht haben, er werde sie und die Kinder töten, wenn sie zur Polizei gehe.

Der Angeklagte, der nach dem Vorfall im Mai von der gemeinsamen Wohnung weggewiesen und im August in Untersuchungshaft genommen worden war, bekannte sich nicht schuldig.

„Wie kam Ihre Frau am 25. Mai zu dieser Verletzung?“, fragte die Richterin.

„Ich biss meine Frau ins Auge. Das war ein Reflex“

„Wir hatten einen Konflikt. Sie wollte ein neues Handy, aber das können wir uns nicht leisten. In diesem Konflikt biss sie mich in den Finger und ich biss sie ins Auge. Das war ein Reflex. Aber ich habe sie nie geschlagen, nicht einmal mit einem Finger“, sagte der Angeklagte.

Mit einer Schere habe seine Frau die Verletzung im Gesicht „noch schlimmer gemacht“, behauptete er. „Am nächsten Tag schaute ihr Auge wirklich arg aus.“

„Warum ging Ihre Frau zur Polizei?“, fragte die Richterin. „Damit wir die Kinder im Kindergarten anmelden können, müssen wir vorher eine Begutachtung machen“, argumentierte der Angeklagte. Vertreter des Jugendamtes seien zwei Tage nach dem Vorfall im Mai in die Wohnung der Familie gekommen.

Seine Ehegattin hatte bei einer schonenenden Vernehmung, die auf Video aufgezeichnet worden war, den Konflikt am 25. Mai so geschildert: „Er fing an, meinen Mund zu zerreißen: Er steckte die Finger in meinen Mund und riss sie auseinander. Ich biss ihn in den Finger und er biss mich in den Augenbereich.“

Stieftochter habe „einen Groll“

Er habe, behauptete der Angeklagte, seine Stieftochter nicht mit einem Gürtel geschlagen. „Wieso sagt das Mädchen das?“, fragte die Richterin. „Sie hat seit ihrer Kindheit einen Groll“, meinte der Angeklagte. Das Mädchen habe eine gleiche Geburtstagstorte wie seine leibliche Tochter haben wollen, das habe er sich aber nicht leisten können.

Auch habe er den Kindern abends die Handys weggenommen, weil sich die Lehrer beschwert hätten, dass die Schülerinnen tagsüber so müde seien.

„Bei der kontradiktorischen Vernehmung sagte Ihre Stieftochter: Hast du den Papa lieb? Sie sagte explizit nein und sie vermisst Sie gar nicht. Wie können Sie sich das erklären?“, fragte die Richterin.

„Sie denkt, wenn ich freigelassen werde, nehme ich das Handy wieder weg“, meinte der Angeklagte.

Der Angeklagte hatte sich nach dem Vorfall im Mai nach Polen begeben. Dort war er im August 2024 verhaftet und an die österreichischen Behörden übergeben worden.

Diversion für Biss ins Gesicht

Der Verteidiger hatte schon zu Beginn des Prozesses auf Widersprüche in der Aussage der Ehefrau des Angeklagten verwiesen. Von den ursprünglich angezeigten Fakten sei bereits ein „umfassender Teil“ von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Auch die Aussagen der Stieftochter seien widersprüchlich.

Der 38-jährige Ukrainer wurde am Ende der Verhandlung am 19. Dezember von den meisten Vorwürfen im Zweifel freigesprochen und erhielt eine Diversion mit einem Jahr Probezeit für den Biss ins Gesicht seiner Ehefrau. Der Ukrainer muss keinerlei Zahlungen leisten und wurde nach dem Urteilsspruch aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das erfüllte die im Gerichtssaal anwesende ältere Frau mit Kopftuch, offenbar seine Mutter, so sehr mit Freude, dass sie aufsprang und den Angeklagten noch vor Ende der Verhandlung von hinten umarmen wollte. Die Richterin und der anwesende Justizwachebeamte verhinderten dies und die Richterin verwies die Zuschauerin des Saales.

Die Angehörige des Angeklagten hatte schon zuvor die Verhandlung immer wieder mit Lachen und Bemerkungen gestört und war deshalb mehrfach von der Richterin ermahnt worden.

Hilfe bei Gewalt

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