Lehrer sammelte Kinderpornos und erhielt Berufsverbot

Nordburgenland

Ein Lehrer aus dem Nordburgenland, der in Wien unterrichtete, stand jetzt wegen des Besitzes von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte behauptete, das illegale Missbrauchsmaterial sei "zufällig" in seinen Besitz gelangt.

Der Angeklagte behauptete, das illegale Missbrauchsmaterial sei "zufällig" in seinen Besitz gelangt.

© BVZ/Kirchmeir

Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten am Mittwoch, 12. Februar 2025, vor, dieser habe sich „fast drei Jahre lang eine Vielzahl von - wie man früher sagte - kinderpornografischem Material verschafft“.

Der Angeklagte gab an, bei seiner Mutter zu leben, keine eigene Familie zu haben und homosexuell zu sein. Er sei jetzt nicht mehr als Lehrer tätig, sondern habe den Beruf gewechselt. Er habe jetzt nicht mehr mit Kindern sondern mit über 18-jährigen jungen Erwachsenen zu tun.

„Ich habe nicht vor, wieder als Lehrer zu arbeiten“, sagte der Angeklagte. „Die Bildungsdirektionen wissen von dem Ermittlungsverfahren“, fügte er hinzu.

Auf mehreren Datenträgern wurden bei dem Pädagogen mindestens 500 Bilder und 1048 Videodateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen gefunden.

„Für Fotos und Filme habe ich mich immer schon interessiert“, sagte der Angeklagte vor Gericht. In der Coronazeit habe er begonnen, „diese zu speichern“.

Bei den Fotos handle es sich „großteils um historische Fotografien aus dem 19. Jahrhundert“, behauptete der Angeklagte. „Das sind Werke, die überall frei zugänglich sind.“

Zusätzlich zu den von dem Angeklagten angesprochenen erotischen Darstellungen wurden allerdings auch eindeutig illegale Darstellungen bei ihm gefunden, die teils mündige, teils unmündige Minderjährige in Missbrauchssituationen zeigen.

Der Angeklagte behauptete, von einem Mann kontaktiert worden zu sein, der ihn gebeten habe, ein „Programm zu installieren“.

„Zwei Stunden später sah ich, dass da viele Vorschaubilder sind“, so der Angeklagte. Er habe das Programm deinstalliert und die Kontaktperson informiert, „dass ich das nicht möchte“.

Dass sich nicht nur auf seinen Laptops, sondern auch auf fünf USB-Sticks Kindermissbrauchsdarstellungen befanden, sei ihm nicht aufgefallen. Das sei womöglich passiert, so der Angeklagte, weil er immer „den ganzen Dokumentenordner kopierte“.

„Das Material gelangte also ohne Ihr Zutun und Wissen auf Ihren Computer und mehrere Speichermedien?“, vergewisserte sich die Richterin. „Und das soll ich Ihnen glauben?“, fügte sie hinzu.

Der Angeklagte behauptete, kein Interesse an „minderjährigen und unmündigen männlichen Personen“ zu haben.

„Ein Geständnis ist das nicht“, stellte die Richterin fest. Es müsse für den Lehrer doch eigentlich überraschend gewesen sein, dass die Polizei bei ihm so viel illegales Material fand.

„Ja, es war am Schluss schon überraschend“, ,sagte der Ex-Lehrer. Aufgeflogen war er aufgrund eines Cyberreports einer Kommunikationsplattform, die der Angeklagte benutzt hatte.

Eine Kriminalbeamtin berichtete, es seien auch selbst gebrannte DVDs mit kinderpornografischen Darstellungen gefunden worden. Auch auf zwei iPhones des Angeklagten befanden sich Missbrauchsbilder.

„Ihre Verantwortung, dass sich die Bilder virusartig über verschiedene Datenträger verbreiteten, ist unglaubwürdig“, hielt der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. „Es war dumm und unvorsichtig von mir, den Computer nicht zur Gänze durchzuschauen“, blieb der Angeklagte bei seiner Verantwortung.

Er wurde rechtskräftig zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2.400 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Außerdem sprach die Richterin ein Tätigkeitsverbot als Lehrer aus. „Dieses war auszusprechen, weil die Gefahr besteht, dass Sie sich derartiges Material auch in der Schule beschaffen könnten“, so die Richterin.

Dass die Bilder und Videos „zufällig“ in seinen Besitz gelangt seien, habe sie dem Angeklagten „wirklich nicht glauben können“, so die Richterin.