Das schaffen nur wenige Betriebe: 280 Jahre Familientradition und ein innovatives Konzept für die Zukunft. Hier ist die Geschichte der Bäckerei Altdorfer.
Abrupte Bremsung auf A3: Fasan als Ausrede
Klärung vor Gericht
Genervt fühlte sich ein Skoda-Lenker von der Fahrweise einer E-Auto-Fahrerin. Er überholte und bremste vor ihr abrupt ab. Jetzt stand der Mann wegen Nötigung vor Gericht.
Der Angeklagte rückte vor Gericht mit der Wahrheit heraus.
© BVZ/Kirchmeir
Am 22. September 2024 war der 53-jährige Niederösterreicher auf der A3 in Richtung Wien unterwegs gewesen. Als vor ihm ein E-Auto auf den linken Fahrstreifen wechselte, reagierte er gereizt. Er blinkte die Lenkerin von hinten an, überholte sie, als sie sich wieder rechts eingereiht hatte, schnitt vor ihr hinein und bremste auf Höhe Hornstein vor dem E-Auto abrupt ab.
„Zeugen schilderten ein hochriskantes Fahrverhalten“, sagte die Staatsanwältin beim Prozess wegen Nötigung, dem sich der 53-Jährige am 11. Februar 2025 am Landesgericht Eisenstadt stellen musste.
Nach dem Vorfall hatte ein BMW-Lenker, der die Situation beobachtet hatte, Anzeige bei der Polizei erstattet.
Staatsanwältin: „Fasan als Schutzbehauptung?“
Der 53-jährige Skoda-Lenker wurde zur Einvernahme vorgeladen und erzählte bei der Polizei folgende Geschichte: Ein Fasan sei vor ihm auf die Fahrbahn geflogen, er habe instinktiv bremsen müssen. Die Staatsanwältin vermutete eine „Schutzbehauptung“.
„Er wird heute die Aussage zum Fasan korrigieren und das Bremsmanöver zugestehen“, kündigte der Verteidiger vor Gericht an.
„Ich bekenne mich schuldig, dass ich nach dem Einordnen abrupt abbremste“, bestätigte der Angeklagte. Bei der Polizei sei er „nervös“ gewesen, er habe Angst vor einer Vorstrafe gehabt.
„Die Geschichte mit dem Fasan stimmt also nicht?“, vergewisserte sich die Richterin.
„Ein paar Wochen davor hatte ich echt einen Unfall mit einem Fasan, da hatte ich einen großen Schaden am Auto“, berichtete der Angeklagte. Am 22. September sei aber kein Fasan auf die Fahrbahn der A3 geflogen.
Richterin: „Wieso macht man das?“
„Wieso macht man das?“, wollte die Richterin mehr über die riskante Fahrweise des Angeklagten erfahren.
„Es war so“, holte der 53-Jährige aus. „Ich fuhr mit dem Skoda auf der zweiten Spur. In der weiteren Ferne sah ich dieses E-Auto. Dieses ist dann knapp vor mir rausgefahren und ich musste eine Notbremsung machen. Die Tasche meiner Lebensgefährtin am Rücksitz flog um und die Sachen flogen bis zu uns nach vorne. Ich war geschockt und betätigte die Lichthupe.“
Das E-Auto habe lange zum Überholen gebraucht, hinter ihm habe sich „ein Pulk“ gebildet und ein Mercedes-Fahrer hinter ihm habe gehupt.
Angeklagter: „Ich bin reingefahren und habe abgebremst“
„Als das E-Auto nach rechts fuhr, überholte ich“, schilderte der Angeklagte den weiteren Verlauf. „Schnitten Sie rechts rein?“, fragte die Richterin. „Nein. Ich bin vorne reingefahren und habe auf einmal abgebremst.“ Das sei aber „nicht so massiv“ gewesen.
„Sie schufen eine Gefahrensituation“, ermahnte ihn die Richterin. „Blöd war's eh“, gab der Angeklagte zu. „Ich mache das nie wieder. Ich verspreche es Ihnen“, sagte er.
Weil der Angeklagte reumütig die Verantwortung für die Nötigung übernahm, schlug die Richterin die mildeste Form der Diversion, einen Tatausgleich, vor.
Aggressiver Lenker bekam noch eine Chance
Sie rief die Lenkerin des E-Autos und den Lenker des BMW in den Gerichtssaal und fragte sie, ob sie mit einer Entschuldigung des Angeklagten einverstanden seien. „Von mir aus ja“, sagte die Frau. „Alles entspannt“, meinte der BMW-Fahrer.
„Es tut mir wirklich leid“, entschuldigte sich der Angeklagte und gab den Zeugen die Hand.
Der Angeklagte musste einen Gerichtskostenbeitrag von 200 Euro bezahlen, danach wurde das Strafverfahren gegen ihn eingestellt.
Die Richterin lobte den 53-Jährigen. Dieser habe „menschliche Größe bewiesen und daher eine Chance bekommen“. Es sei, so die Richterin, nur ganz selten der Fall, dass Beschuldigte angesichts des Vorwurfs der Nötigung im Straßenverkehr so einsichtig seien.