Trausdorfer stellte am Güterweg Verbotstafeln auf

Konflikt

Am 23. November 2023 stellte der Trausdorfer Edmund Palkovich zwei Verbotsschilder am Rand des Güterwegs „Lange Großäcker“ auf. Wie kam es dazu?

Von Elisabeth Kirchmeir

Zirka drei Meter lang ist das Stück des Güterweges, das jetzt nicht mehr als öffentlicher Weg benützt werden darf.

Zirka drei Meter lang ist das Stück des Güterweges, das jetzt nicht mehr als öffentlicher Weg benützt werden darf.

© BVZ/Kirchmeir

Der Güterweg „Lange Großäcker“ zweigt am Ende der Trausdorfer Waldgasse in Richtung Osten ab und verläuft entlang der Fasangarten-Mauer. Er wird von Spaziergängern, Radfahrern und Läufern gerne benützt. Landwirte befahren den Güterweg mit ihren Traktoren und Erntemaschinen.

Seit 23. November 2023 ist das Betreten und Befahren eines zirka drei mal drei Meter großen Abschnittes dieses Güterweges verboten. Grundbesitzer Edmund Palkovich hat dies auf Verbotstafeln kundgetan.

„Ich möchte, dass Privatgrund privat bleibt“, sagt Edmund Palkovich.

Palkovich: „Möchte, dass Privatgrund privat bleibt“

Im Zuge einer geplanten Übergabe seiner im Trausdorfer Fasangarten befindlichen Grundstücke an seinen Sohn fiel ihm auf, dass Nutzungsrechte und Haftungsfragen für das außerhalb des Fasangartens liegende Grundstück mit der Nummer 4200 ungeklärt waren. Und zwar für jenen kleinen Abschnitt, über den der Güterweg „Lange Großäcker“ verläuft.

„Ab Oktober 2022 versuchte ich, die Angelegenheit aufzurollen“, erzählt Edmund Palkovich weiter. Seitens der Behörden habe er „Blockaden und Ungereimtheiten bemerkt“, deshalb habe er die Volksanwaltschaft beigezogen.

Diese schlug vor, man möge eine Schlussvermessung für den Weg durchführen. Dies sei nämlich nach Fertigstellung des Güterwegs im Juni 2004 verabsäumt worden.

Trausdorfer stellte am Güterweg Verbotstafeln auf

© BVZ/Kirchmeir

17 private Grundbesitzer haben Anteile an dem Güterweg. Geplant war im Sommer 2023, dass im Zuge eines Grundteilungsverfahrens die privaten Anteile ins öffentliche Gut übernommen werden sollten. Doch dazu kam es nicht.

„Die Gemeinde und die Urbarialgemeinde sowie das Land vereinbarten, dass der Weg vermessen wird und die privaten Anteile ins öffentliche Gut übernommen werden“, bestätigt Bürgermeister Andreas Rotpuller. Damit wären offene Haftungsfragen und die dauerhafte Sicherung des Eigentums, geklärt gewesen.

Weg wurde 2023 neu vermessen

Der Weg wurde von einem Zivilgeometer neu vermessen, die Vermessungskosten von 1.600 Euro zwischen Gemeinde, Urbarialgemeinde und Land aufgeteilt.

Die Grundstückseigentümer wurden darüber aber erst bei einem Grundteilungsverfahren am 15. Juni 2023 vor Ort in Kenntnis gesetzt. Nur Edmund Palkovich und ein weiterer Eigentümer, dem jedoch nur die Hälfte eines Grundstücksstreifens gehört, unterschrieben die Abtretungsvereinbarung.

Per Gemeinderatsbeschluss wurde daraufhin am 3. Juli 2023 beschlossen, dass die privaten Anteile nicht ins öffentliche Gut übernommen werden.

Bürgermeister: „Wir haben versucht, es zu lösen“

„Wir haben versucht, es zu lösen“, sagt der Bürgermeister. „Die Gemeinde hat das Bestmögliche getan, um die Grundstücksteile in öffentliches Gut zu übernehmen.“ Jetzt gehe die Angelegenheit die Gemeinde nichts mehr an, meint Andreas Rotpuller.

Errichtet war der Güterweg einst von einer Wegbaugemeinschaft worden. Obmann dieser Gemeinschaft war der Trausdorfer Johann Kroyer, damals auch im Vorstand der Urbarialgemeinde.

Anlass für die Errichtung des Güterweges war ein Konflikt mit dem Besitzer des letzten Grundstückes in der Waldgasse. Dieser soll, so wird berichtet, einen Teil des ursprünglich bereits bestehenden Weges für sich beansprucht und eingezäunt haben. Ersichtlich ist der frühere Verlauf des Weges noch auf alten Katasterkarten.

Der Weg musste also verlegt werden. Dafür sollten Teile jener schmalen Grundstücksstreifen in Anspruch genommen werden, die sich von der Fasangartenmauer bis zum Weg erstreckten.

Eigentümer unterschrieben einst Wegerechtsvereinbarung

Unterschriften wurden eingeholt und eine Wegerechtsvereinbarung aufgesetzt, deren Endfassung den betroffenen Anrainern jedoch nie zur Kenntnis gebracht wurde, wie Edmund Palkovich nun feststellte. Diese Vereinbarung legte fest, dass die Eigentümer der Grundstücke der Wegbaugemeinschaft den Anrainern und Trausdorfer Einwohnern „unentgeltlich und unwiderruflich das Recht des Gestaltens, des Gehens und des Fahrens über das Weggrundstück“ einräumen.

Dieses Recht bleibe auch bei einem Eigentümerwechsel erhalten. „Wir bekamen von der Landesregierung eine Unterstützung unter der Voraussetzung, dass der Weg öffentlich benützt werden darf“, erinnert sich Johann Kroyer. Deshalb habe man jeden Eigentümer unterschreiben lassen.

Diese Wegerechtsvereinbarung, die am Gemeindeamt aufliegt, enthält Grundstücksnummern, Namen von Grundeigentümern, deren Geburtsdaten und Adressen, sowie Unterschriften.

Auch Edmund Palkovichs Mutter hatte unterschrieben

Unterschrieben hatte damals auch die 1926 geborene und zwischenzeitlich verstorbene Mutter von Edmund Palkovich. Von ihr hat der Trausdorfer das Grundstück, über das der Güterweg verläuft, 2006 übertragen bekommen.

„Eine Weggemeinschaft ist grundsätzlich üblich, wenn die Landesregierung etwas fördert“, erklärt Paul Weikovics, der jetzige Obmann der Urbarialgemeinde Trausdorf. Nach Fertigstellung des Weges wurde die Wegbaugemeinschaft wieder aufgelöst.

Die Gemeinde habe damals nicht als Fördernehmer auftreten können. Die Landesregierung habe den Güterweg im Auftrag der Güterwegabteilung für die Trausdorfer Wegbaugemeinschaft errichtet.

Übernahme ins öffentliche Gut war bereits einmal gescheitert

„Dann versuchte man, den Güterweg ins öffentliche Gut zu überführen“, berichtet Paul Weikovics weiter.

Per Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juli 2001 wurde die Absicht, die notwendigen Grundstücke zu erwerben und ins öffentliche Gut zu übernehmen, mehrheitlich angenommen.

Durchgeführt wurde der Erwerb jedoch nicht. Die Übernahme ins öffentliche Gut unterblieb.

Die Recherchen von Edmund Palkovich brachten die Angelegenheit wieder ins Rollen. Die Urbarialgemeinde sei davon nicht direkt rechtlich betroffen, betont Paul Weikovics. Als Jurist schätze er die Situation als „kompliziert und juristisch interessant“ ein.

Kritik an alter Wegerechtsvereinbarung

Die Wegerechtsvereinbarung mit den Unterschriften der Grundstückseigentümer dürfte aus dem Jahr 2001 stammen. So genau weiß man das nicht, weil das Dokument kein Datum trägt. Auch fehle die Unterschrift einer zweiten Vertragspartei, hält Edmund Palkovich kritisch fest.

Er stellte im Referat für Güterwege bei der Landesregierung Nachforschungen an und nahm Einblick in Förderunterlagen. Dabei fand er heraus, dass der Güterweg im Juni 2004 fertiggestellt wurde.

„Abschriften durfte ich jedoch keine machen“, beklagt er.

Sein Anliegen ist klar: „Ich möchte, dass jener Teil meines Grundstückes, über den der Güterweg verläuft, ins öffentliche Gut übernommen wird, sodass ich aus der Haftung entlassen werde“, sagt Edmund Palkovich.

Edmund Palkovich würde Anteil sogar verschenken

Er würde den erforderlichen Grundstücksanteil sogar verschenken. Wie groß die vom Güterweg beanspruchte Fläche ist, darüber geben Unterlagen unterschiedlich Auskunft: Zwischen 9 und 14 Quadratmetern schwanken die Angaben. Im Zuge des Grundteilungsverfahrens im Sommer 2023 wurde der Anteil von Edmund Palkovich mit 11 Quadratmetern beziffert.

Trausdorfer stellte am Güterweg Verbotstafeln auf

© BVZ/Kirchmeir

Am 30. Oktober 2023 habe er die Gemeinde um ein Gespräch ersucht, jedoch erfolglos. Am 9. November 2023 setzte Edmund Palkovich den Bürgermeister und die Gemeinderäte der Gemeinde Trausdorf schriftlich davon in Kenntnis, dass er zu seinem Schutz das „Recht des Gestaltens, des Gehens und Fahrens über Teilflächen seines Grundstückes“ im Zuge des Güterweges „Trausdorf - Lange Großäcker“ untersage.

Er begründet diese Entscheidung damit, dass derzeit keine für ihn rechtlich bindende und rechtsgültige Vereinbarung bestehe, die ihn dazu verpflichte, private Grundstücksanteile zu seinen Lasten der Öffentlichkeit als (Güter-)Weg zur Verfügung zu stellen.

In einem offenen Brief informierte er auch die anderen Grundstückseigentümer über diesen Schritt.

„Bin bereit, auch den zweiten Schritt zu gehen...“

Er habe erwartet, dass man ihn kontaktieren und um Benützungserlaubnis ersuchen werde. Doch niemand rührte sich. Spuren im Schnee zeugten jedoch davon, dass das Verbot missachtet wurde. „Noch zeige ich niemanden an“, übt sich Edmund Palkovich in Geduld. Er sei aber bereit, auch den zweiten Schritt zu gehen und dort einen Schranken zu errichten: „Nicht als Querulant, sondern als „mündiger Bürger“ dieses Landes.“

Er sei, so betont er, weiterhin kooperations- und gesprächsbereit hinsichtlich der Abtretung seiner Grundstücksflächen ins öffentliche Gut, „jedoch nur nach transparenten und rechtstaatlichen Spielregeln“.