Mit 1,9 Promille tödlichen Unfall verursacht: 2 Monate Haft
Lenker verurteilt
Ein Linzer war am 11. Juli 2025 auf der B50 mit einem anderen Auto kollidiert. Ein 44-jähriger Iraner starb. Jetzt musste sich der damals alkoholisierte Linzer am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht reumütig schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Der 25-jährige Angeklagte war im Sommer 2025 für seine Firma im Bezirk Baden tätig gewesen. Am 11. Juli 2025, einem Freitag, half er einem Arbeitskollegen in Oslip bei Arbeiten auf dessen Anwesen.
„Über den Tag verteilt habe ich sechs oder sieben große Bier getrunken“, gab der Linzer beim Strafprozess am 24. September 2025 am Landesgericht Eisenstadt zu.
Gegessen habe er nichts. Das sei ungewöhnlich für ihn, auch der hohe Alkoholkonsum. 1,9 Promille wurden unmittelbar nach dem Unfall bei ihm gemessen.
Um 22 Uhr war der Linzer am 11. Juli mit seinem Firmenauto, einem VW Caddy, am Weg zurück in die Unterkunft im Bezirk Baden gewesen. Auf der B50, noch im Gemeindegebiet von Oslip, geriet er auf die linke Fahrbahnseite und kollidierte mit dem Auto eines 44-jährigen Familienvaters.
44-jähriges Opfer starb noch an der Unfallstelle
Dieser erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.
„Wie fühlten Sie sich, als Sie ins Auto stiegen?“, fragte die Richterin.
„Ich nehme an, man merkte es mir an, ich weiß nicht, warum ich so blöd war und losfuhr“, sagte der Angeklagte. „Ich dachte, ich bin fahrtauglich, was ich definitiv nicht war“, fügte er hinzu.
Er könne sich erinnern, vor sich Lichter gesehen zu haben. „Es ging so schnell und es hat gekracht“, sagte der 25-Jährige.
Zeuge hatte den Unfall beobachtet
Ein Zeuge hatte den Unfall beobachtet. „Er sagte, Sie drifteten nach links ab und krachten ins Auto des Entgegenkommenden“, informierte die Richterin den Angeklagten. „Glauben Sie, dass Sie einschliefen?“, fragte sie den 25-Jährigen.
„Kann gut möglich sein“, gab dieser zu.
Er selbst hatte bei dem Unfall nur einen Zehenbruch und Prellungen erlitten. Die Fahrertüre sei nicht mehr zu öffnen gewesen, er sei über die Beifahrertüre ins Freie geklettert, gab der Angeklagte an.
Der Führerschein wurde ihm für eine Dauer von zwölf Monaten abgenommen, jetzt müsse er zum Amtsarzt, zum Verkehrspsychologen und zur Nachschulung, berichtete der Angeklagte. 2.500 Euro zahlte er bereits an die Witwe und das Kind des Verstorbenen, für das beschädigte Firmenauto werde ihm Geld vom Lohn abgezogen.
Staatsanwältin: „Unfall könnte uns alle treffen“
„Es ist ein Unfall, der uns alle treffen könnte“, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte werde damit ein Leben lang umgehen müssen, das sei die größte Strafe. Das Urteil müsse jedoch so bemessen sein, dass andere dadurch abgehalten würden, „viel Alkohol zu trinken und sich ans Steuer zu setzen“, so die Staatsanwältin.
Der Angeklagte wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu zwölf Monaten Haft verurteilt, davon zwei Monate unbedingt. An die Hinterbliebenen muss er jeweils 3.000 Euro bezahlen. Der 25-Jährige nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.