Seit 1. Oktober 2026 ist der Ehemann der Steinbrunner Amtsfrau bei der Gemeinde beschäftigt. Für die ÖVP hat das eine "ethisch-moralische Dimension".
Sohn drohte, Haus zu sprengen: Einweisung
Nicht zurechnungsfähig
Ein psychisch kranker Mann drohte seinen Eltern, ein Haus im Bezirk Eisenstadt mit einem Sprengstoff zu beschädigen. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung des 32-Jährigen.
Unter Aufsicht der Justizwache wurde der Betroffene in den Gerichtssaal gebracht.
© BVZ/Kirchmeir
Über diesen Antrag musste am Dienstag, 10. Februar 2026, am Landesgericht Eisenstadt ein Schöffensenat entscheiden. Die Drohung hatte der 32-Jährige am 29. Juli des Vorjahres im Telefonat mit seiner Mutter geäußert. Er werde, kündigte er an, „einen Sprengstoff aufbauen“. Wenn der Vater die Türe öffnen würde, „macht es einen Schnalzer, dass die Hälfte des Hauses auf den Mond fliegt“.
Der 32-Jährige, der in dieser besonderen Art des Strafverfahrens als „Betroffener“ und nicht als „Angeklagter“ bezeichnet wird, leide, so die Staatsanwältin, an paranoider Schizophrenie. Die Mutter hatte Anzeige erstattet und bekanntgegeben, dass sich der Zustand ihres Sohnes innerhalb eines Jahres verschlimmert habe. Der 32-Jährige suche sich, so die Staatsanwältin, auch Feindbilder in seiner Wohnsitzgemeinde.
In der Wohnung des Betroffenen hatte die Polizei Schwerter und Messer sichergestellt. „Er hat aufgerüstet“, meinte die Staatsanwältin.
Der Anwalt des 32-Jährigen widersprach. Sein Mandant hätte von der Polizei eigentlich gar mitgenommen werden dürfen, weil keine Fremd- oder Selbstgefährdung vorgelegen sei, so der Anwalt. Eine sogenannte Anlasstat, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum rechtfertigen würde, habe nicht stattgefunden.
Beim Telefonat mit der Mutter Ende Juli 2025 habe sich sein Mandant „in Rage geredet“. Mit dem Vater gebe es „ein Konfliktpotenzial“. „Er wollte vom Vater in Ruhe gelassen werden“, sagte der Anwalt.
„Ich verstehe mich mit den Eltern nicht“, sagte der 32-Jährige vor Gericht. „Sie reden nur von Medikamenten.“ Gerne hätte er „eine normale Familie, aber es funktioniert nicht“.
„Glauben Sie, dass Sie krank sind?“, fragte die Richterin. „Jeder Mensch ist auf gewissen Weise krank“, antwortete der Betroffene.
„Stimmt die Diagnose?“, fragte die Richterin. „Das ist 50 zu 50“, meinte dazu der Betroffene. Die verschriebenen Medikamente habe er eigenständig abgesetzt, seit vier Jahren nehme er keine Tabletten mehr.
Er sei jetzt bei einem Arzt, „der fragt mich, wie es mir geht, nicht wie der Vater, der aggressiv ist...“
Aufgrund der Schilderungen der Eltern vor Gericht wurden die Vorwürfe gegenüber dem Betroffenen ausgedehnt. Er soll 2024 und im Sommer 2025 weitere Drohungen geäußert haben. Die Eltern befürchteten, körperlich verletzt zu werden.
Ein Sachverständiger für Psychiatrie hatte festgestellt, dass der 32-Jährige unter paranoider Schizophrenie leidet, aber keine Krankheitseinsicht zeige. Es sei zu befürchten, dass der Betroffene tatsächlich gefährliche Straftaten begehen könnte.
Der Schöffensenat entschied sich für die Anordnung der Unterbringung des Mannes in einer Einrichtung für psychisch kranke Menschen. Der Anwalt des 32-Jährigen kündigte gegen diese Entscheidung eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab einen Rechtsmittelverzicht ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.