Angeklagter (22) völlig außer sich, Vater ging auf Justizwache los

Prozess eskalierte

Mitten in seiner Einvernahme sprang ein 22-jähriger Angeklagter im Saal 1 des Landesgerichts Eisenstadt am 25. August 2026 kurz vor Mittag plötzlich auf, rannte zum Fenster und schrie: „Ich will raus!“ Mehrere Justizwachebeamte schritten ein. Am Gang eskalierte die Situation weiter.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der junge Angeklagte wurde streng bewacht in den Verhandlungssaal gebracht.

Der junge Angeklagte wurde streng bewacht in den Verhandlungssaal gebracht.

© BVZ/Kirchmeir

Der Vater des Angeklagten, der eigentlich als Zeuge aussagen sollte, ging auf die Justizwachebeamten los, die seinen Sohn in die Justizanstalt zurückbringen wollten. Es kam zu einem Tumult, laute Rufe waren zu hören. Am Gang auf eine andere Verhandlung wartende Zeugen beobachteten geschockt die Szene.

Schließlich gelang es, den Angeklagten abzuführen. Der Vater war nach wie vor aufgebracht und wollte der Richterin im Verhandlungssaal ein Video zeigen. Die Richterin, die den Schöffenprozess leitete, wies den Vater jedoch aus dem Gerichtssaal.

Der Prozess wurde zunächst für eine Stunde unterbrochen, dann vertagt. Zwei Polizeibeamte kamen und befragten den Vater des Angeklagten. Ein Justizwachebeamter berichtete, dass einer seiner Kollegen von dem aufgeregten Vater getreten worden sei.

Vater und Sohn standen bereits vor Gericht

Vater und Sohn sind bei Gericht keine Unbekannten. Im August 2024 waren beide verurteilt worden. Dem damals erst 20-jährigen Sohn waren Gewalttaten vorgeworfen worden, unter anderem gegenüber seiner Freundin. Dieselbe junge Frau soll nach der Enthaftung des jungen Mannes im Zeitraum von November 2024 bis Jänner 2026 neuerlich Opfer von dessen Übergriffen geworden sein.

Der Vater, heute 44 Jahre alt, stand vor zwei Jahren vor Gericht, weil er seinem Sohn die Flucht vor der Polizei ermöglicht hatte.

Heuer hatte sich der Vater des Angeklagten neuerlich einer Straftat schuldig gemacht. Im April 2026 wurde er verurteilt, weil er eine E-Mail an die Polizei geschickt hatte, in der eine Drohung gegenüber jener jungen Frau enthalten war, wegen der sich sein Sohn nun wiederum in Untersuchungshaft befindet und vor Gericht verantworten muss.

Der Prozess am 25. August 2026 im Saal 1 des Landesgerichts hatte ruhig begonnen. Der 22-jährige Angeklagte wurde von drei Justizwachebeamten hereingeführt und machte die erforderlichen Angaben zu seiner Person. Zuletzt sei er „stempeln“ gewesen. Die Lehrabschlussprüfung müsse er endlich machen. „Jetzt wird es langsam Zeit“, sagte er. „Die Mädchen waren mir wichtiger“, meinte er.

Drei Vorstrafen sind im Register des jungen Mannes eingetragen. Zuletzt wurde er Anfang September 2024 aus der Haft entlassen.

Ex-Freundin nahm wieder Kontakt zu Gewalttäter auf

Vorgeworfen werden ihm fortgesetzte Gewaltausübung, Vergewaltigung, beharrliche Verfolgung und Körperverletzung. Jene 20-jährige Frau, die schon einmal zum Opfer des jungen Mannes aus dem Bezirk Eisenstadt geworden war, soll wieder Kontakt zu ihm aufgenommen haben.

Der Angeklagte soll sie gewürgt, geschlagen und gezwickt, sie kontrolliert und verfolgt haben. Im Juli 2025 soll es zu einer Vergewaltigung gekommen sein. „Sie legte leider ein ambivalentes Verhalten an den Tag, wie so oft bei On-off-Beziehungen“, sagte die Staatsanwältin.

Der Angeklagte habe der jungen Frau leidgetan, sie habe ihm eine Chance geben wollen und gehofft, „dass er sich gebessert hat“, so die Staatsanwältin. Am 4. Jänner 2026 erstattete die 20-Jährige Anzeige. Die Polizei wertete Chats aus dem Handy der 20-Jährigen aus und fand Hinweise auf eine mögliche Vergewaltigung.

„Du bist eine tickende Zeitbombe“

Der Angeklagte soll der 20-Jährigen vorgeschrieben haben, wie sie sich kleiden soll. Einen Rock dürfe sie nicht anziehen. „Hätte ich keine Vorstrafen, würdest du bluten“, ließ er sie wissen. Innerhalb von drei Tagen rief er die Frau 112 Mal an. „Du bist unberechenbar und gefährlich, eine tickende Zeitbombe“, schrieb sie ihn.

Der 22-Jährige wurde von einem Sachverständigen für Psychiatrie untersucht. Dieser kam zu dem Schluss, dass bei dem Angeklagten eine schwere psychische Störung vorliegt, jedoch keine Zurechnungsunfähigkeit. Weitere schwere Straftaten seien zu befürchten. Deshalb steht eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum im Raum.

„Er wurde mit Baseballschläger vertrieben“

Der Verteidiger sprach von einer „toxischen Beziehung“. Die junge Frau habe seinen Mandanten ebenfalls „verfolgt“ und ihn beschimpft. Einmal sei dem 22-Jährigen „aufgelauert“ worden. „Er wurde mit einem Baseballschläger vertrieben“, berichtete der Verteidiger. Bis zuletzt habe die 20-Jährige den Angeklagten zuhause aufgesucht.

Der Angeklagte bekannte sich nur zur beharrlichen Verfolgung teilweise geständig und gab zu, eine Freundin seiner Ex-Freundin verletzt zu haben. Alle weiteren Vorwürfe bestritt er, auch die angeklagte Vergewaltigung.

Im Oktober 2024, rund einen Monat nach der Haftentlassung, habe die Ex-Freundin seine Nähe gesucht. Er habe zunächst auf das Kontaktverbot verwiesen, dann habe man sich versöhnt. „Im Jänner 2025 begannen wir zu diskutieren und zu streiten. Wir waren wie Hund und Katze“, sagte der Angeklagte. „80% waren nicht schön, 20%, wo ich sage, es war okay.“

Freundin im Auto misshandelt?

Die Richterin wies ihn darauf hin, dass seine Ex-Freundin erste Gewalthandlungen bereits vom November 2024 schilderte: „Er schrie mich an, schlug mir gegen den Kopf, sodass ich im Auto gegen die Fensterscheibe flog“, hatte sie in ihrer Einvernahme angegeben. „Nein, stimmt nicht“, sagte der Angeklagte.

Anfang Jänner soll er ihre Finger stark zusammengedrückt und sie gezwickt haben. Es kam zu einem Kontaktabbruch, dennoch rief der Angeklagte ständig an. „Ich bin ihr auf die Nerven gegangen, ordentlich“, gab der Angeklagte zu. Ende Jänner 2025 sei er zu einem Parkplatz gelockt worden, dort sei es zu dem Zwischenfall mit dem Baseballschläger gekommen. Er habe gerade noch davonfahren können.

„Ich habe kein Leben mit dir“, schrieb die junge Frau an den Angeklagten. „Du verbietest mir, das Haus zu verlassen, du bist einfach nur gewalttätig.“

„Sie hatten schon drei Vorstrafen, waren zweimal in Haft“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. „Das geht einfach nicht“, ermahnte sie ihn.

„Wenn meine Nerven blank sind, schreie ich“

„Ich habe mich hineingesteigert. Wenn meine Nerven blank sind, schreie ich“, gab der Angeklagte zu.

Er wünschte, aufs WC geführt zu werden, danach wurde die Befragung fortgesetzt. Kurz vor Mittag kam es zu der eingangs geschilderten Eskalation. Der Prozess wurde vertagt.