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Alko-Lenker für Unfall auf B16 bei Wulkaprodersdorf verurteilt
Schwer alkoholisiert
Am 23. Jänner 2024 hatte ein 26-Jähriger zwischen Großhöflein und Wulkaprodersdorf einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Jetzt wurde er verurteilt.
So sah das Auto des Alko-Lenkers nach dem Unfall aus.
© FF Wulkaprodersdorf
1,39 Promille Alkohol wurden nach dem Unfall im Blut des 26-Jährigen gemessen. Er hatte am 23. Jänner 2024 gegen 17 Uhr auf der B16 in Fahrtrichtung Wulkaprodersdorf die Kontrolle über sein Auto verloren, war auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal gegen das Auto einer 58-jährigen Lenkerin geprallt.
Die Frau erlitt dabei Schnittwunden, einen Speichenbruch, eine Beckenprellung sowie Brüche am Lendenwirbel und an den Rippen.
„Ich kam vermutlich aus Wien“, versuchte der 26-Jährige am 20. Juni 2024 vor Gericht den Unfallhergang zu rekonstruieren. „Das Letzte, woran ich mich erinnern kann, ist, dass ich in der Früh in die Arbeit fuhr.“
„Da dürfte etwas getrunken worden sein“
Kollegen hätten ihm später erzählt, dass an diesem Tag so etwas wie eine nachträgliche Firmenweihnachtsfeier stattgefunden habe. „Da dürfte etwas getrunken worden sein“, meinte der Angeklagte.
Er selbst habe noch nie ein Auto im alkoholisierten Zustand gelenkt. Seine Erinnerung ende - möglicherweise wegen der bei dem Unfall erlittenen Gehirnerschütterung - an diesem Tag um 10 Uhr und setze erst wieder ein, als er im Krankenhaus wach geworden sei.
„Es geht mir nicht in den Sinn, warum ich an dem Tag überhaupt ins Auto stieg“, sagte der Angeklagte. Von der Richterin zu seinen Fahrgewohnheiten befragt, bestätigte er, dass er jeden Tag mit dem Auto in die Arbeit fuhr. „Deshalb war klar, dass Sie auch an diesem Tag mit dem Auto zurückfahren werden“, hielt ihm die Richterin vor.
„Auto kam plötzlich nach links auf meine Fahrspur“
„Ich kam aus Richtung Wulkaprodersdorf“, berichtete jene Frau, die bei dem Verkehrsunfall am 23. Jänner schwere Verletzungen erlitten hatte. „Ich kann mich erinnern, dass ich auf meiner Fahrspur fuhr und wahrnahm, dass ein Auto entgegenkommt. Dieses Auto kam plötzlich nach links auf meine Fahrspur“, schilderte sie die Sekunden vor dem Aufprall.
An den Zusammenstoß könne sie sich nicht mehr erinnern. Sie sei noch immer im Krankenstand, leide an den Folgen der Verletzungen, vor allem am komplizierten Bruch der Hand. „Ob die volle Beweglichkeit zurückkommt, steht noch nicht fest“, sagte sie. Möglicherweise sei eine zweite Operation erforderlich.
Der Unfall hatte einen Einsatz der Feuerwehren Großhöflein und Wulkaprodersdorf notwendig gemacht, die B16 war während der Bergung der Verletzten und der Aufräumarbeiten gesperrt.
Ein Sachverständiger vermaß die Unfallstelle und wertete die Schäden an den Wracks aus. Er kam zu dem Schluss, dass der Unfall allein dadurch verursacht worden war, dass der 26-Jährige mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn gekommen war.
Alko-Lenker muss 2.400 Euro Geldstrafe bezahlen
Der bislang unbescholtene Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei dem Unfallopfer. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 2.400 Euro Geldstrafe unbedingt und sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An das Unfallopfer muss er den symbolischen Betrag von 100 Euro bezahlen.
„Ein Unfall im alkoholisierten Zustand bedarf einer entsprechenden Reaktion des Gerichts, um anderen ein Zeichen zu setzen, die auch auf die Idee kommen könnten, sich alkoholisiert hinters Steuer zu stezen“, erklärte die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.