See-Pächter zahlten zu hohe Gebühren: Pensionist verurteilt

Schwerer Betrug

Pächter von See- und Mobilheimplätzen zahlten bei einem Vertragsbediensteten zu hohe Gebühren. Jetzt wurde der Ex-Gemeindemitarbeiter zum zweiten Mal verurteilt.

Von Elisabeth Kirchmeir

In zahlreichen Fällen hatte der Angeklagte als Vertragsbediensteter zu viel Geld verlangt.

In zahlreichen Fällen hatte der Angeklagte als Vertragsbediensteter zu viel Geld verlangt.

© BVZ/Kirchmeir

Der heute 65-jährige Pensionist war bis 2021 in einer nordburgenländischen Gemeinde unter anderem für die Verwaltung von Grundstücken an einem See und auf einem Mobilheimplatz zuständig gewesen. In dieser Funktion verrechnete er den Mietern und Pächtern in vielen Fällen bei Vertragsabschlüssen zu hohe Gebühren und Verwaltungsabgaben. Die zu viel berechneten Beträge behielt er für sich.

Der Mann war bereits im Sommer 2024 vor Gericht gestanden:

Bei einem zweiten Prozess am 26. Jänner 2026 ging es nun um weitere Betrugsfälle ähnlicher Art im Zeitraum von 1992 bis 2021. Dabei soll laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von mehr als 14.000 Euro verursacht worden sein.

Die Mieter und Pächter zahlten pro Vertrag um bis zu 450 Euro zu viel. Im ersten Prozess hatte der Ex-Vertragsbedienstete erklärt, er habe mit den Betrugshandlungen wegen persönlicher finanzieller Engpässe begonnen. Insbesondere hätten ihn die Rückzahlungsraten für einen Kredit belastet.

Am 26. Jänner bekannte sich der Angeklagte nun neuerlich schuldig. Juristisch wurde geklärt, dass in einigen Fällen bereits Verjährung eingetreten ist. Verurteilt wurde der Ex-Gemeindemitarbeiter schließlich für 33 Betrugsfälle mit einem Schaden von 8.712 Euro. Für das Delikt des schweren Betrugs erhielt er zur ersten Strafe eine Zusatzstrafe von zwei Monaten Haft auf Bewährung.

An jene Betrugsopfer, deren Fälle nicht verjährt sind, muss der Angeklagte die zu viel bezahlten Beträge refundieren.

Der 65-Jährige nahm das Urteil an.