Konflikt im Winter: Fußgänger zeigten Lenkerin an

Strafprozess

Selten aber doch herrschen im Burgenland winterliche Verhältnisse. Eisig, neblig und finster war es, als es am 14. Jänner 2026 zu einer folgenschweren Begegnung zwischen zwei Hundebesitzern und einer Autofahrerin kam.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die Angeklagte meinte, sie habe die Hundebesitzer nicht erschrecken wollen.

Die Angeklagte meinte, sie habe die Hundebesitzer nicht erschrecken wollen.

© BVZ/KIrchmeir

Folgenschwer war das Aufeinandertreffen, weil die Fußgänger danach die Lenkerin bei der Polizei anzeigten. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt erhob Anklage. Am Freitag, 15. Mai 2026, mussten alle drei Beteiligten - bei nunmehr milden Witterungsverhältnissen - zum Landesgericht Eisenstadt.

Die 59-jährige Angeklagte, von Beruf Filialleiterin, sei am 14. Jänner in einer Ortschaft im Bezirk Eisenstadt auf die beiden Männer zugefahren und habe durch Blinkzeichen zu erkennen gegeben, dass sie nicht anhalten werde, so die Staatsanwältin. „Die zwei Männer mussten auf den vereisten Grünstreifen ausweichen“, führte sie weiter aus. Dadurch habe die Angeklagte eine Nötigung und eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit der beiden Männer begangen.

Die 59-Jährige bekannte sich nicht schuldig. Sie sei an diesem Abend ins Auto gestiegen, um ihrer Tochter den Hund zurückzubringen, den sie beaufsichtigt hatte.

Angeklagte: „Ich war ängstlich wegen Eis und Nebel“

„Ich war ängstlich wegen dem Eis und dem Nebel“, sagte die Angeklagte. Sie habe die beiden Männer gesehen, die Lichthupe betätigt, um sie zu warnen, und sei an ihnen vorbeigefahren. „Wenn sie nicht weggegangen wären, hätte ich bremsen müssen“, sagte die Frau.

„Wären wir nicht zur Seite gegangen, wäre einer von uns oder Hund erfasst worden“, sagte einer der betroffenen Spaziergänger, ein 34-jähriger Akademiker. „Wir mussten auf die Seite hechten“, beschrieb der zweite Spaziergänger, 35 Jahre alt und ebenfalls Akademiker, die Situation. „Das Auto fuhr mit einem halben, maximal einem dreiviertel Meter Abstand vorbei.“

Bei diesem ersten Zusammentreffen blieb es am 14. Jänner nicht.

Hundebesitzer: „Wir wollten fragen, was das war“

„Wir gingen dem Auto nach, wollten sehen, ob es ein Anrainer ist“, berichtete der 34-Jährige. Man fand das Fahrzeug in der nächsten Gasse. „Ich wollte fragen, was das jetzt war. Da wurde die Türe zugeknallt.“

„Ich lieferte den Hund ab, da standen plötzlich die Herren bei meinem Auto“, schilderte die Frau diese Szene. „Sie gestikulierten, ob ich verrückt bin.“

„Ich sagte zu den Herren, geht's bitte weiter“, so die Angeklagte weiter. „Ich wollte mich nicht anpöbeln lassen.“

Wenige Minuten später, die Filialleiterin war jetzt mit ihrem Auto am Rückweg, kam es zu einer neuerlichen Begegnung auf der vereisten Straße.

Lenkerin hupte und blinkte

„Ich nahm wahr, dass sie wild zu hupen und die Lichthupe zu betätigen begann und auch beschleunigte“, so der 35-Jährige. Die beiden Spaziergänger mussten auf den vereisten Grünstreifen ausweichen. „Wir fühlten uns bedrängt“, so der 35-Jährige.

„Es war sehr rutschig und der Hund kam schwer rauf“, erinnerte sich der 34-Jährige. Die Straße sei spiegelglatt gewesen. „Dass sie auswich, nahm ich nicht wahr. Im Gegenteil“, sagte er.

„Ich hupte sie an, einfach aus Frust, weil sie nicht nett waren und wieder da gingen“, blickte die Angeklagte zurück. „Es war genug Platz, es ist nichts passiert“, meinte sie. Sie habe jedenfalls nicht die Absicht gehabt, die Hundebesitzer „zu schrecken“.

Hundebesitzer: „Ich hatte Angst in dem Moment“

„Ganz ehrlich? Ich habe Angst gehabt in dem Moment“, sagte der 34-Jährige. Er habe sich gefährdet gefühlt. „Verstörend war, dass die Situation verschärft ein zweites Mal auftrat“, sagte der 35-Jährige.

„Auch das Zufahren mit dem Fahrzeug ist als gefährliche Drohung anzusehen“, sagte die Staatsanwältin abschließend. Die Verteidigerin beantragte einen Freispruch: „Die Verkehrssituation wurde unterschiedlich wahrgenommen, objektiv gesehen liegt kein strafbares Verhalten vor.“

Die Richterin sprach die Angeklagte von beiden Vorwürfen frei. „Lichthupe oder Hupe zu betätigen, ist keine Gewalt, auch nicht überhöhte Geschwindigkeit“, sagte sie. „Ein Rüberhechten in letzter Sekunde - das ergibt sich für mich nicht.“ Die Angeklagte habe nicht vorsätzlich die körperliche Sicherheit der Männer gefährdet.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.