Dramatische Wendung bei Prozess: Opfer verstorben

Wiener verurteilt

22-Jähriger soll Klienten einer Therapieeinrichtung mit einem Gürtel geschlagen haben. Das mutmaßliche Opfer ist zwischenzeitlich verstorben.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Wiener hatte sich nicht schuldig bekannt. Er will jetzt einen Anwalt kontaktieren.

Der Wiener hatte sich nicht schuldig bekannt. Er will jetzt einen Anwalt kontaktieren.

© BVZ/Kirchmeir

Der Tod des mutmaßlichen Opfers hat nichts mit der Tat zu tun, für die sich der 22-jährige Wiener am Landesgericht Eisenstadt verantworten musste. Dieser hatte sich am ersten Verhandlungstag im November 2023 nicht schuldig bekannt. Dass zu diesem Zeitpunkt das mutmaßliche Opfer bereits verstorben war, wussten weder Richterin noch Staatsanwaltschaft oder Polizei.

Die Richterin hatte das mutmaßliche Opfer noch als Zeugen zur Verhandlung im November vorgeladen. Da der Mann nicht erschien und weitere Fragen zu klären waren, wurde die Verhandlung auf den 3. Jänner 2024 vertagt.

An diesem zweiten Verhandlungstag informierte die Richterin darüber, dass die Polizei im Zuge weiterer Zeugenbefragungen herausgefunden hatte, dass das mutmaßliche Opfer bereits im Oktober verstorben ist.

Befragung des Opfers vor Gericht nicht mehr möglich

Der Mann konnte somit nicht mehr persönlich zu jenem Vorfall befragt werden, der sich am 1. Juli 2023 in einer Gemeinde im Bezirk Eisenstadt ereignet hatte.

Es soll damals zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einem 22-jährigen Wiener, dessen Freund und dem mutmaßlichen Opfer, einem Klienten einer im Ort ansässigen Therapieeinrichtung, gekommen sein.

Der psychiatrisch betreute Klient gab bei der Polizei später an, er sei von dem Wiener zehnmal mit einem Gürtel geschlagen und von dessen Freund mit Fäusten und Tritten verletzt worden.

Die Schwester des Wieners war im Juni ebenfalls in der Therapieeinrichtung aufhältig gewesen. Dort lernte sie das mutmaßliche spätere Opfer kennen. „Am dritten Tag wollte sie Körperkontakt und allein sein mit mir. Sie gab mir ein Bussi auf die Stirn und wollte kuscheln“, hatte der Klient später bei der Polizei zu Protokoll gegeben.

Streit um angeblich entwendete Medikamente

Zum Streit kam es, als der Klient der Mitpatientin vorwarf, diese habe ihm seine Medikamente gestohlen.

Weinend habe seine Schwester zuhause angerufen, so der Wiener am ersten Verhandlungstag. Daraufhin sei er mit seinem Vater Ende Juni nachts ins Burgenland gefahren, um die 23-Jährige abzuholen.

Danach habe er den Klienten angerufen, um ihn zur Rede zu stellen.

Der Klient wandte sich daraufhin an eine Pflegefachkraft. Sie sei von dem Bewohner der Therapieeinrichtung am 1. Juli kontaktiert worden, bestätigte die Mitarbeiterin. „Er war sehr aufgeregt und sagte, es sei ernst.“ Der Klient habe berichtet, er werde von Verwandten einer Mitpatientin bedroht. Sie habe eine Ärztin beigezogen und in Anwesenheit der beiden Frauen rief der Klient einen Mann an - vermutet wurde, dass es sich um den nunmehr angeklagten Wiener handelte.

„Komm allein raus!“

„Wir kommen runter, wenn du ein Mann bist, kommst allein raus“, soll der Angerufene den Klienten zu einem Treffen aufgefordert haben. Dieser müsse sich „nicht fürchten“.

Obwohl die Mitarbeiterinnen der Therapieeinrichtung mit dem Klienten vereinbart hatten, dass dieser nicht das Haus verlassen sollte, traf dieser am 1. Juli kurz nach Mittag auf den Wiener und dessen Freund.

Am ersten Verhandlungstag hatte der Wiener zugegeben, das mutmaßliche Opfer am 1. Juli in der Gemeinde im Bezirk Eisenstadt getroffen zu haben. Den Namen jenes Mannes, der ihn damals begleitete, gab er nicht bekannt.

„Sie sagten: Gemma spazieren“

„Sie nahmen mich in die Mitte und sagten: Gemma spazieren“, hatte der Klient später bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Er sei dann von den Männern geschlagen worden. „Sie sagten, wenn wir dich in Wien sehen, bringen wir dich um“, berichtete der Klient. Er sei nach der Attacke kurz bewusstlos am Boden gelegen und dann in die Therapieeinrichtung zurückgekehrt.

Zwei Tage später ließ er sich im Spital untersuchen, wo eine Kratzwunde, Schwellungen und Prellungen festgestellt wurden.

„Von mir hatte er die Verletzungen nicht“

„Ich kann mir nicht erklären, wie er die Verletzungen bekommen hat“, wies der Angeklagte weiterhin jede Schuld von sich. „Er ist verstorben, ich will nicht mutmaßen, wie er die Verletzungen erhielt. Von mir hatte er sie jedenfalls nicht“, beteuerte er.

„Sie sagten selbst, Sie waren dort“, hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten abschließend vor. Auch seien die Verletzungen des mutmaßlichen Opfers im Spital objektiv festgestellt worden.

„Ich bin unschuldig. Es ist nicht so passiert, wie der Mann es schilderte“, sagte hingegen der Angeklagte.

Wiener soll 720 Euro Geldstrafe zahlen

Richterin Doris Halper-Praunias sprach den 22-Jährigen schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro.

„Ihre leugnende Verantwortung erachtet das Gericht als komplett unglaubwürdig“, sagte die Richterin. Sie sei überzeugt, dass der Wiener den weiten Weg in den Bezirk Eisenstadt unternommen habe, um den Klienten der Therapieeinrichtung zu bedrohen und diesem wegen der Vorfälle mit seiner Schwester „eine Art Abreibung zu verpassen“.

Der Angeklagte gab zum Urteil keine Erklärung ab und kündigte an, einen Anwalt aufsuchen zu wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.