Bulgarinnen bestahlen im Outlet Center Kunden

10.000 Euro Schaden

Innerhalb eines Monats erbeuteten zwei Bulgarinnen im Outlet Center Parndorf Geldbörsen mit mehr als 10.000 Euro Inhalt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Die beiden Frauen - die eine rechts auf der Anklagebank, die andere links am Einvernahmestuhl - bekannten sich reumütig schuldig.

Die beiden Frauen - die eine rechts auf der Anklagebank, die andere links am Einvernahmestuhl - bekannten sich reumütig schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Am 21. Dezember 2024 wurden die beiden Frauen im Alter von 35 und 38 Jahren auf frischer Tat erwischt, als sie einem Mann die Geldbörse mit 2.500 Euro Bargeld stehlen wollten.

Am 11. Februar 2025 mussten sie sich für ihre Straftaten am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Die Bulgarinnen gaben an, in ihrer Heimat als Reinigungskräfte zu arbeiten und rund 200 Euro im Monat zu verdienen. Sie weisen beide Vorstrafen auf.

Zur Last gelegt wurden den Frauen zusätzlich zum Versuch am 21. Dezember Diebstähle, die sie am 22. November, 2. Dezember und 19. Dezember des Vorjahres begangen hatten. Außerdem besteht der Verdacht, dass die Bulgarinnen für weitere Diebstähle verantwortlich sein könnten.

Eine Frau lenkte das Opfer an, die andere stahl die Brieftasche

Eine der Frauen lenkte das Opfer ab, während die andere dessen Geldtasche oder Handtasche stahl. Um sich zu tarnen, wechselten die Frauen während ihres Aufenthalts im Outlet Center ihre Oberbekleidung.

Am 22. November stahlen sie einem Mann die Handtasche samt Geldbörse, in der sich 700 Euro befanden. Am 2. Dezember wählten sie einen weiteren Outlet Center-Kunden aus, dem sie die Geldbörse mit 8.520 Euro Bargeld, Bankomatkarte und Ausweisen wegnahmen. Einer Frau stahlen sie am 19. Dezember die Geldbörse mit 950 Euro.

Security: „Wir mussten mehrmals die Polizei rufen“

„Meiner Meinung nach waren sie schon mehrmals zum Stehlen in Parndorf“, sagte ein Security-Mitarbeiter, der gemeinsam mit Kollegen außerhalb der Shops Streifendienst versieht. „Wir machten mehrmals Protokolle mit Kunden und mussten öfter die Polizei rufen“, berichtete er.

Seiner Vermutung nach begingen die Frauen bereits im September 2024 einen ersten Diebstahl. Sie seien meist an Samstagen gekommen, wenn im Outlet Center viel los ist. „Wenn es dem Kunden nicht auffällt, dass 1.000 Euro oder die ganze Geldbörse fehlen, dann unternehmen wir nichts“, stellte der Security-Mitarbeiter fest.

Am 21. Dezember wurden die Frauen verhaftet, nachdem sie beim Diebstahl erwischt worden waren. Vertreten von Rechtsanwalt Peter Philipp bekannten sie sich vor der Richterin reumütig schuldig, wollten aber keine Fragen mehr beantworten.

Angeklagte wollten Fragen der Staatsanwältin nicht beantworten

Die Staatsanwältin zeigte ihnen mehrere Fotos aus Shops im Outlet Center und fragte: „Sind Sie das?“ Die Damen zeigten sich dazu aber wenig gesprächig.

„Mehrere Diebstähle stehen im Raum, die den beiden aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können“, sagte die Staatsanwältin abschließend. „Der Gesamtschaden beträgt 10.170 Euro - das ist kein Kavaliersdelikt“, betonte sie.

„Naja, so tragisch is a ned, wie Sie das darstellen“, erwiderte der Verteidiger. „Vier Fakten, wovon einer ein Versuch ist. Das ist auch nicht die Welt.“

Diebinnen bleiben weiter in Haft

Die jüngere Angeklagte hat drei Kinder, die ältere zwei. Weinerlich baten sie um ein Urteil, das es ihnen ermöglichen würde, zu ihren Kindern zurückzukehren.

Die Richterin verurteilte die Frauen wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls zu jeweils 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon vier Monate unbedingt. Jene rund 1.300 Euro Bargeld, die bei den Diebinnen gefunden wurden, gelten als verfallen und werden zur Schadensgutmachung verwendet.

„Es war völlig klar, dass Sie die Taten begangen haben und dass Sie nach Österreich kamen, um die Diebstähle zu begehen“, sagte die Richterin.

Die Frauen akzeptierten mit verzweifelter Miene auf Empfehlung ihres Anwalts das Urteil - sie hatten gehofft, nach dem Prozess aus dem Gefängnis freizukommen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.