Handykauf eskalierte: Käufer attackierte mit Pfefferspray

17-Jähriger verurteilt

Anstatt den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen, sprühte ein 17-Jähriger einem privaten Handy-Verkäufer Pfefferspray ins Gesicht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 17-jährige Angeklagte bekannte sich vor Gericht reumütig schuldig.

Der 17-jährige Angeklagte bekannte sich vor Gericht reumütig schuldig.

© BVZ/Kirchmeir

Der Vorfall hatte sich am 20. November 2024 auf einem Parkplatz im Bezirk Oberwart ereignet. Der 17-jährige Täter wurde kurz danach festgenommen und musste sich am 8. Jänner 2025 am Landesgericht Eisenstadt vor einem Schöffensenat verantworten.

Ein 22-Jähriger aus dem Bezirk Oberwart hatte auf der Verkaufsplattform Willhaben um 800 Euro ein iPhone15+ inseriert. Der 17-Jährige zeigte Interesse, die beiden trafen sich am 22. November 2024 auf einem Parkplatz.

Er habe dem Jüngeren das Handy in die Hand gegeben, so der 22-Jährige, damit dieser es vor dem Kauf überprüfen könne. Dann habe er das iPhone wieder an sich genommen, um es auf die Werkeinstellungen zurückzusetzen.

Opfer: „Er sprühte mir ins Gesicht“

„Als ich damit begann, sprühte er mir ins Gesicht“, berichtete der 22-Jährige vor Gericht.

„Ich hatte kein Geld mit“, gab der Angeklagte zu. Er habe zuerst vorgehabt, dem Verkäufer das Handy „wegzuzupfen“. Doch stattdessen zückte er den Pfefferspray und sprühte dem 22-Jährigen damit aus kurzer Distanz mitten ins Gesicht.

Es kam zu einem Gerangel, der 22-Jährige konnte sich mit dem Handy in sein Auto flüchten.

„Ich weiß nicht, was in mich gefahren ist“, sagte der 17-Jährige, der die Zeit bis zum Prozess in Untersuchungshaft hatte verbringen müssen. „Es war eine sehr dumme Idee.“

Staatsanwältin: „Wir sind im Bereich der Schwerstkriminalität“

Angeklagt wurde er wegen versuchten schweren Raubes. „Wir sind hier im Bereich der Schwerstkriminalität“, erklärte die Staatsanwältin. Der Pfefferspray sei im Sinne des Gesetzes wie eine „funktionale Waffe“ zu werten. Bei Jugendlichen wird schwerer Raub mit bis zu siebeneinhalb Jahren Haft bestraft.

„Mein Mandant wurde mit dem Pfefferspray regelrecht außer Gefecht gesetzt“, sagte die Anwältin des 22-Jährigen. Dieser berichtete, dass er kurz nach der Attacke das Gefühl gehabt habe, jemand halte ihm ein brennendes Feuerzeug ins Gesicht.

Opfer litt unter den Folgen der Pfefferspray-Attacke

„Im Krankenhaus wurden mir die Augen ausgewaschen“, sagte er. „Ich war drei Tage im Krankenstand, vier bis fünf Tage lang lichtempfindlich und hatte zwei Wochen lang eine Entzündung bei der Nase.“

Der Angeklagte bot dem Opfer im Gerichtssaal eine Entschuldigung an, der 22-Jährige nahm diese an.

„Den Schock des Opfers darf man auch nicht außer acht lassen“, erwähnte die Staatsanwältin. „Er geht dorthin, um ein Handy zu verkaufen, und dann entsteht so ein Übergriff!“

Angeklagte hatte schwierige Kindheit

Die Verteidigerin hatte darauf hingewiesen, dass der Angeklagte nach dem Tod seiner Mutter keine einfache und unbeschwerte Kindheit erlebt habe. Die Pflegefamilie, bei der er aufgewachsen sei, habe ihm nicht den nötigen Rückhalt gegeben.

Vorgeworfen wurden dem Jugendlichen auch zwei Straftaten in Oberösterreich, wo er zuvor gelebt hatte. Er hatte im April 2024 aus einem Schanigarten einen Stehtisch für seine erst kürzlich bezogene Wohnung gestohlen und im August 2024 gemeinsam mit einem Freund fremdes Fischereirecht verletzt, indem sie unbefugt angeln waren.

Nach dem Prozess aus der Haft entlassen

Der Jugendschöffensenat verurteilte den 17-Jährigen zu einem Jahr Freiheitsstrafe, davon elf Monate bedingt. Er wurde nach der Verhandlung aus der Haft entlassen. An das 22-jährige Opfer muss er 500 Euro, an die Fischereigesellschaft fünf Euro bezahlen.

Außerdem bekommt der Jugendliche Bewährungshilfe zur Seite gestellt. Er werde, beteuerte der 17-Jährige, jetzt „nach vorne schauen und auf dem guten Weg bleiben“.