Die Freiwillige Feuerwehr Neudorf hat den Kater Toni aus einem Wasserabflussrohr befreit. Dafür war ein langer und kräftezehrender Einsatz nötig, bei dem sogar ein Bagger anrücken musste.
Neffen missbraucht: Onkel musste neuerlich vor Gericht
Südburgenland
Ende Februar 2025 wurde ein 43-jähriger Mann in Eisenstadt verurteilt, weil er seine Neffen missbraucht hatte. Jetzt stand er neuerlich vor Gericht.
Die Strafe für den 43-Jährigen blieb gleich: Er muss sieben Jahre Haft verbüßen.
© BVZ/Kirchmeir
Grund für den zweiten Prozess war eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Die Staatsanwaltschaft hatte das erste Urteil nicht akzeptiert und Nichtigkeitsbeschwerde erhoben.
Am Dienstag, 11. November 2025, wurde aber nicht mehr über alle Vorwürfe gesprochen - der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil der ersten Instanz nur in einzelnen Punkten gekippt. Konkret ging es um die Umstände von Filmaufnahmen, die der Angeklagte von zumindest einem seiner Neffen angefertigt hatte, und um einen sexuellen Übergriff auf einen der Buben, den die Staatsanwaltschaft als besonders erniedrigend eingestuft hatte.
„Der Angeklagte leidet an Pädophilie, diese war ausschlaggebend für die strafbaren Handlungen“, erklärte die Staatsanwältin den Schöffen. Eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum werde empfohlen.
„Mein Mandant ist seit 13 Monaten in Untersuchungshaft und seit rund einem Jahr vorläufig untergebracht“, berichtete die Verteidigerin. Der Mann erhalte bereits eine Therapie.
„Was geschehen ist, tut mir unendlich leid. Bis zu meinem letzten Atemzug“, bekannte sich der Angeklagte wie auch schon im ersten Rechtsgang vollinhaltlich schuldig.
Bevor es dann zur Befragung zu Anklagedetails kam, wurde die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen.
Am Ende des Prozesses kam es neuerlich zu einem Schuldspruch, mit dem nunmehr auch die Staatsanwältin einverstanden war. Die Höhe der Strafe blieb gleich: Der 43-Jährige muss sieben Jahre Haft verbüßen, außerdem wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.