Ein Jahr vor der Gemeinderatswahl 2027 gibt es im Bezirk Güssing zahlreiche personelle Veränderungen. Mehrere langjährige Bürgermeister geben ihre Ämter ab, andere lassen ihre politische Zukunft noch offen. Auch in der Bezirkshauptstadt hat ein neuer Bürgermeister die Arbeit aufgenommen.
Auflauern, Telefonterror: Ex-Mann verfolgte Frau auch nach Urteil
Unbelehrbar
Einfach nicht loslassen konnte ein Südburgenländer: Weder Annäherungsverbot, noch Gerichtsurteil, Ermahnung der Richterin oder weitere Strafanträge konnten ihn davon abhalten, die Mutter seiner Kinder zu belästigen.
Der Südburgenländer ließ seine Ex-Frau nicht in Ruhe.
© BVZ / Kirchmeir
Weil der bereits im April 2026 wegen beharrlicher Verfolgung zu einer mehrmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilte Mann seiner Ex-Frau weiterhin auflauerte und sie mit Anrufen und Nachrichten unter Druck setzte, wurde er am 18. September dieses Jahres in Untersuchungshaft genommen.
Am Dienstag, 6. Oktober 2026, gab er sich vor der Richterin zerknirscht und reuig. Hatte er beim ersten Strafverfahren im April noch behauptet, das Zusammentreffen mit seiner Ex-Frau sei jedes Mal „rein zufällig“ passiert, so gab er jetzt zu, die Frau beharrlich verfolgt zu haben.
„Es geht ihr schlecht“, sagte die Anwältin der Frau.
Urteil beeindruckte Täter nicht
Weil der Angeklagte seine Belästigungen auch nach dem Urteil im April unbeeindruckt fortsetzte, brachte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt im August einen weiteren Strafantrag ein. Doch nicht einmal das hielt den Mann zurück - die Belästigungen nahmen kein Ende, im September folgte ein weiterer Strafantrag.
Der Südburgenländer hatte weiterhin den Kontakt mit seiner Ex-Frau gesucht, sie angerufen, ihr WhatsApp-Nachrichten geschickt. Er hatte ihr im Auto am Straßenrand aufgelauert, war kurz vor ihrem Fahrzeug ausgeschert und vor ihr hergefahren. Er tauchte vor der Schule der Kinder auf und wenn sie einkaufen ging.
„Ja, es tut mir wirklich leid“, sagte der Angeklagte. „Ich war allein und wollte meine Kinder sehen.“ Die vom Jugendamt angebotene Besuchsbegleitung hätte „zu viel Geld gekostet“.
Richterin: „Keine Anrufe mehr!“
Die Richterin erklärte dem Angeklagten, dass er trotztdem nicht seine Ex-Frau mit Anrufen belästigen dürfe. „Was glauben Sie, wie das auf Ihre Frau wirkt?“, fragte die Richterin. „Scheiße!“, antwortete der Angeklagte ehrlich.
„Sie gab an, dass sie sich fürchtet, wenn sie aus dem Haus geht“, informierte ihn die Richterin. „Ich könnte mich ohrfeigen“, gab sich der Angeklagte einsichtig. Und er machte allerlei Versprechungen: „Ich werde arbeiten, mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen, nach Niederösterreich oder Wien ziehen“, gab er bekannt. Außerdem wolle er eine Therapie beginnen.
„Beteuerungen wie heute hörte ich schon viele“, sagte der Bewährungshelfer. Er hoffe, dass die Versprechungen des Angeklagten vor Gericht „eine andere Qualität haben“.
Ein Monat unbedingte Haft
Der Südburgenländer wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon sieben Monate bedingt. Er muss noch einige Tage im Gefängnis verbringen. An seine Ex-Frau muss er 360 Euro bezahlen. Jede Kontaktaufnahme mit der Ex-Frau ist ihm verboten und er muss eine Psychotherapie absolvieren.
„Es ist wirklich eine letzte Chance“, ermahnte ihn die Richterin. „Kontaktieren Sie auf keinen Fall Ihre Ex-Frau, gehen Sie nicht dorthin, wo Sie glauben, dass Sie sie sehen“, trug sie dem Angeklagten auf. Sollte dieser die Belästigungen fortsetzen, so müsse er auch die bedingt nachgesehenen sieben Monate Haft verbüßen.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, auch die Staatsanwältin war einverstanden.