Betrug auf Verkaufsplattformen: Zwei Täter vor Gericht

Käufer getäuscht

Verkaufsplattformen sind ein Tummelplatz für Betrüger. Am Landesgericht Eisenstadt standen jetzt zwei Männer vor Gericht, die Waren angeboten, Geld kassiert, aber nicht geliefert haben sollen.

author Von Elisabeth Kirchmeir

Einer der Angeklagten, ein Este, war heuer in Finnland verhaftet worden und kam aus der Justizanstalt Eisenstadt in den Verhandlungssaal.

Einer der Angeklagten, ein Este, war heuer in Finnland verhaftet worden und kam aus der Justizanstalt Eisenstadt in den Verhandlungssaal.

© BVZ / Kirchmeir

Einen Gesamtschaden von 20.000 Euro soll ein 22-jähriger Este durch Betrugshandlungen auf verschiedenen Verkaufsplattformen, darunter Willhaben, angerichtet haben. Unter den Opfern ist auch ein Burgenländer, der seinen Verlust zur Anzeige brachte.

Der Este, auf dessen Namen das Konto lautete, auf das der Burgenländer sein Geld überwiesen hatte, wurde daraufhin per europäischen Haftbefehl gesucht und schließlich in Finnland verhaftet. Er sitzt derzeit in der Justizanstalt Eisenstadt in Untersuchungshaft.

Staubsauger und andere Waren angeboten

Unter verschiedenen Namen soll der Mann Produkte wie einen Staubsauger, ein Musikinstrument, ein Zielfernrohr, eine Kamera, einen Rasierapparat, eine Uhr und Pellets zum Kauf angeboten haben. 15 Mal bezahlten gutgläubige Käufer den vereinbarten Betrag, bekamen aber keine Ware zugeschickt.

Der Este bekannte sich am Freitag, 2. Oktober 2026, am Landesgericht Eisenstadt nicht schuldig. Er sei, behauptete er, von einem ihm fremden Mann mit einem Job-Angebot bei der Strabag nach Österreich gelockt worden.

„Ich kam nach Österreich, um ein besseres Leben zu führen. Ich wollte niemanden betrügen“, sagte der 22-Jährige.

In Hoffnung auf Job Konto eröffnet?

Seine Kontaktperson, die er auf Facebook kennengelernt habe, habe ihm mitgeteilt, er müsse für seinen neuen Job ein Bankkonto in Österreich eröffnen. Der Kontaktmann habe ihn in eine Bank in Dornbirn begleitet. „Er war der Dolmetscher“, sagte der Angeklagte. Die Kontounterlagen habe danach der Kontaktmann übernommen.

Später soll der Este einen Landmann überredet haben, ein weiteres Konto in Deutschland zu eröffnen. Auch über dieses Konto sollen Betrugshandlungen abgewickelt worden sein.

Der Prozess wurde zur Einvernahme von Zeugen vertagt.

Unternehmer betrog Willhaben-Kunden

Geständig war hingegen an diesem Tag ein weiterer Angeklagter. Der 47-jährige Unternehmer mit Wohnsitz im Bezirk Oberwart bot auf Willhaben eine Küchenmaschine und Handys an. Neun Käufer zahlten, bekamen aber das gewünschte Produkt nicht zugeschickt.

Die Betrugshandlungen habe er wegen seiner „finanziell schlechten Situation“ begangen, sagte der Angeklagte. „Es war mir eine Lehre“, sagte er zerknirscht vor der Richterin. „Selbst wenn ich auf der Straße lebe, würde ich so etwas nicht mehr machen.“

12 Monate bedingt für 4.000 Euro Schaden

Der Gesamtschaden liegt bei über 4.000 Euro, der Angeklagte versprach, den Käufern die überwiesenen Beträge zurückzuzahlen. Verurteilt wurde er wegen Betrugs und Geldwäsche: Er hatte die bezahlten Beträge auf verschiedenen Bankkonten hin- und herverschoben.

Das Urteil lautete auf 12 Monate bedingte Haft, der Angeklagte nahm es an.