Hatte der Angeklagte am ersten Prozesstag auf dem Ausschluss der Medien bestanden, so glänzte das mutmaßliche Opfer am zweiten Prozesstag mit Abwesenheit.
Hatte der Angeklagte am ersten Prozesstag auf dem Ausschluss der Medien bestanden, so glänzte das mutmaßliche Opfer am zweiten Prozesstag mit Abwesenheit.