Sechs Jahre nach der behördlichen Schließung der Commerzialbank Mattersburg in der Nacht auf 15. Juli 2020 ist ein Großteil der Verfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erledigt.
Sechs Jahre nach der behördlichen Schließung der Commerzialbank Mattersburg in der Nacht auf 15. Juli 2020 ist ein Großteil der Verfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erledigt.
In der Causa Commerzialbank Mattersburg hat das Urteil im Prozess über Sponsorings von Polizei-Weihnachtsfeiern Rechtskraft erlangt. Die frühere dritte Vorständin des Instituts war vergangenen Sommer am Landesgericht Eisenstadt freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Wien bekräftigte dies nun nach einer Berufung durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, bestätigte der Anwalt der Ex-Vorständin am Freitag auf APA-Anfrage einen „Kurier“-Bericht.