Sediment, also Schlamm, und nicht verwertbares Schilf fallen bei Arbeiten am Neusiedler See an. Forschung Burgenland, Technische Universität Graz und weitere Partner untersuchen, ob daraus Baustoffe und andere Produkte entstehen können. Ein begehbarer „Schilfraum“ in Winden am See zeigt erste Ergebnisse.
Ex-Weinritter proben den Aufstand
Ordi Equestri Vini Europae
Weinritter-Streit: Wenn auf Reformforderungen im Legat Neusiedler See-Seewinkel der Ausschluss der „Rebellen“ folgt.
Michael Duacsek legte seine Funktions im Legat Neusiedler See-Seewinkel aus Protest zurück , Renate Osterode und Paul Rittsteuer wurden vom Weinritterorden ausgeschlossen.
© Birgit Böhm-Ritter
Wer schon einmal eine Zeremonie der Weinritter erlebt hat, kennt die markante Inszenierung: Roben, ritterliches Ornat, prunkvolle Amts- und Ordensketten und ein Zeremoniell, das an eine andere Zeit erinnert. Für den Neusiedler Alt-Landesrat Paul Rittsteuer ist dieser Eindruck mehr als eine Äußerlichkeit. Er hält die innere Ordnung des Europäischen Weinritterordens mit Sitz in Eisenstadt für „monarchistisch-absolutistisch“ und nicht für demokratisch. Zudem ist es in der Region bekannt, dass unliebsame Mitglieder schnell einmal ausgeschlossen werden. Das ist nun auch Rittsteuer passiert.
Reformen statt alter Hierarchien
Rittsteuer, das Ehepaar Osterode, Gerhard Wagner und weitere Mitglieder des Legats Neusiedler See-Seewinkel hatten eine Reform der Statuten gefordert. Sie wollten mehr Mitsprache für Mitglieder, eine demokratischere Legitimation des Senats (Führungsspitze des Ordens), stärkere Rechte für Rechnungsprüfer und mehr Transparenz bei den Finanzen. Auch die Stellung der Frauen war für sie ein zentraler Punkt.
„Frauen müssen Mitgliedsbeitrag bezahlen, können aber niemals vom außerordentlichen zum ordentlichen Mitglied werden. Noch dazu haben sie kein Wahlrecht. Das geht heutzutage nicht mehr“, erklärt Renate Osterode. Frauen können zwar bestimmte Ordensstufen erreichen, bleiben aber außerordentliche Mitglieder und haben weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht. Aus ihrer Sicht widerspricht diese Regelung dem heutigen Verständnis von Gleichberechtigung und Mitsprache.
Auslöser der Reformdebatte war nach Darstellung der Betroffenen unter anderem ein Streit über die Finanzkontrolle. Der gewählte Rechnungsprüfer Friedrich Unger habe keinen ausreichenden Zugang zu Originalbelegen erhalten und Fragen, etwa nach einem teuren Weineinkauf, seien unbeantwortet geblieben.
„Wir wollten, dass neben der Pflege der Weinkultur auch eine Pflege der Demokratiekultur stattfindet“, sagt Rittsteuer. „Nur weil wir intern demokratische Reformen gefordert haben, ist das kein Grund zum Ausschluss.“
Der Senat sieht keinen Demokratie-Mangel
Der Ritterliche Senat weist den Vorwurf demokratischer Defizite zurück. Der Orden gilt gegenüber der zuständigen Behörde als Verein. Seine Statuten würden dem Vereinsrecht entsprechen, argumentiert der Senat. Die Fassung stammt aus 2023 und sei von den Behörden akzeptiert.
Die Senatoren würden jeweils für sechs Jahre gewählt, die beiden Vorsitzenden allerdings auf Lebenszeit. Die Mehrheit der Senatoren könne die Vorsitzenden überstimmen.
Für Rittsteuer ist gerade diese Konstruktion ein Beleg für seine Kritik. Er sieht eine Organisation, in der zentrale Funktionen auf Lebenszeit vergeben werden, nicht als zeitgemäße demokratische Struktur. Rittsteuer will deshalb auch eine Diskussion über eine Reform des Vereinsrechts anstoßen.
Ausschluss nach dem Senatsgespräch
Am 15. September lud der Senat der Europäischen Weinritter zu einem Gespräch. Anwesend waren Rittsteuer, Wagner und der Leiter des Legats Neusiedler See-Seewinkel, Hans Schrammel. Die weiteren Eingeladenen hätten den Termin nicht wahrgenommen, heißt es im Senatsprotokoll. „Weil wir zu Einzelgesprächen wie vor ein Inquisitionsgericht zitiert worden waren“, begründet Rittsteuer das Fernbleiben einzelner Mitglieder.
Nach dem Gespräch fasste der Senat einstimmig den Beschluss, Rittsteuer und Wagner als „Hauptakteure dieser Rebellion“ sowie Wolf und Renate Osterode als „Hauptantreiber“ aus dem Orden auszuschließen.
Im Abschiedsbrief bezeichnet der Senat die von den vier unterschriebenen Texte über eine Statutenreform als „unritterlich und verfremdend“. Die darin enthaltenen Behauptungen seien geklärt oder richtiggestellt worden. Sie hätten damit die Ritterliche Freundschaft, Werteübereinkunft, Ordnung und Statut verlassen. Der Senat stellte deshalb fest, sie hätten sich selbst außerhalb der Ordnung gestellt.
Die Ausgeschlossenen sehen das anders und wollen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung juristisch prüfen lassen. Dass der Senat selbst als Schiedsgericht vorgesehen ist, das über Ausschlüsse urteilt, ist für sie Teil des Problems.