Durch Gewalttätigkeiten fielen Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren auf. Sie nahmen anderen Kleinigkeiten weg, schlugen zu und drohten.
Teilweise Freisprüche Gewalttätige Jugendbande: Gericht urteilte über Taten
Durch Gewalttätigkeiten fielen Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren auf. Sie nahmen anderen Kleinigkeiten weg, schlugen zu und drohten.
Drei 15-Jährige, ein 16-Jähriger und zwei 17-Jährige müssen sich wegen Straftaten von der Verhetzung bis zum Raub vor einem Jugendschöffen-Gericht verantworten.