Im Burgenland wird diese Woche das neue Parteienförderungsgesetz in Begutachtung geschickt, das unter anderem eine Obergrenze für die Wahlkampfkosten bei 300.000 Euro und strenge Strafen bei Verstößen vorsieht. Eine zunächst angedachte Prüfung der Richtigkeit durch den Landesrechnungshof wird es nicht geben, da die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nicht zustande kommt. Beschlossen werden sollen die Neuerungen im Juni.