Häuser beschmiert? Amtsleiter freigesprochen

Gericht sah Keine Beweise

Dem 62-jährigen, vom Dienst freigestellten Amtsleiter von Ritzing war vorgeworfen worden, in der eigenen Gemeinde schwere Sachbeschädigungen angerichtet zu haben. Jetzt wurde er freigesprochen.

author Von Elisabeth Kirchmeir

Dem Amtsleiter war vorgeworfen worden, in seiner Heimatgemeinde mit blauer Farbe Verunstaltungen verursacht zu haben.

Dem Amtsleiter war vorgeworfen worden, in seiner Heimatgemeinde mit blauer Farbe Verunstaltungen verursacht zu haben.

© Kirchmeir

In der Nacht von 19. auf 20. Juni 2026 waren in Ritzing Hauswände und Gartenzäune mit blauer Farbe besprüht worden. Der Verdacht fiel auf den seit drei Jahren vom Dienst freigestellten Amtsleiter. Am Freitag, 6. November 2026, musste sich der Gemeindebedienstete vor Gericht verantworten. Er bekannte sich nicht schuldig.

„Ich habe meinen Mandanten als redlichen und sorgfältigen Amtsleiter kennengelernt“, sagte Verteidiger Nikolaus Mitrovits. Der Amtsleiter dürfe seiner Arbeit nicht nachgehen, „er wird sich hüten, Straftaten zu verüben“, meinte der Anwalt.

Vorgeworfen wurde dem Amtsleiter, am Heimweg von einem Fest zwischen 2 und 2.30 Uhr morgens mit blauer Farbe Hausfassaden und Zäune besprüht zu haben. Er habe damals den ganzen Abend keinen Alkohol getrunken, gab der Angeklagte an.

„Gibt es einen Grund, warum man Ihnen das vorwirft?“, fragte die Richterin. Der Angeklagte konnte sich das nicht erklären. Mit den Opfern der Schmierereien sei er bekannt oder sogar verwandt.

Schon zu Ostern gab es Schmierereien

Die Staatsanwältin dehnte den Vorwurf dann sogar noch aus: Bereits Anfang April 2026 seien in Ritzing Haus- und Einfriedungsmauern, ein Autokennzeichen und sogar das Gemeindeamt mit blauer Farbe besprüht worden. Auch dazu bekannte sich der Angeklagte nicht schuldig.

Eine Zeugin berichtete, sie sei in der Nacht auf den 20. Juni von einem Geräusch munter geworden. Sie habe aus einem Fenster geblickt und den Amtsleiter erkannt. Dieser habe mit seinem Rucksack hantiert, dabei habe sie ein „aufeinander schlagendes Blech“ vernommen. Am nächsten Tag habe sie von den Schmierereien erfahren und das nächtliche Geräusch als „Schütteln einer Spraydose und Zischen“ interpretiert.

Der Angeklagte gab an, auf dem freien Grundstück neben dem Haus der Frau in der Nacht seine Notdurft verrichtet zu haben.

„Kurze Zischlaute“ gehört

Der Ehemann der Zeugin hatte in der Nacht auf 20. Juni „Fußball geschaut“. Es war gerade WM in Amerika. Zwischen „dem Schottland-Match und dem Neuseeland-Match“ habe er „mehrmals kurze Zischlaute“ gehört. „Ich sah eine Person, die beim Nachbargrundstück bei der Hausmauer stand“, sgte der Zeuge. Er sei sich nicht sicher gewesen, um wen es sich handelte.

Die Richterin befragte mehrere Personen, deren Häuser oder Zäune beschmiert worden waren. Sie könne es sich nicht vorstellen, dass der Amtsleiter der Täter war, sagte eine 53-jährige Ritzingerin. Den blauen Schriftzug auf ihrer Hauswand habe sie mit Silikonreiniger entfernt.

Auch ein 75-jähriger Pensionist, dessen Zaun beschmiert worden war, gab an, er könne sich nicht vorstellen, warum der Angeklagte dies getan haben sollte. „Um zehn nach zwei war bei mir gesprüht worden“, sagte eine Pensionistin. Das habe sie auf einer Aufnahme ihrer Hauskamera hören können.

Eine Zeugin, die bei dem Fest hinter der Schank gearbeitet habe, gab an, der Angeklagte habe das Fest erst um 2.30 Uhr verlassen.

Kein Zeuge sah dem Amtsleiter bei einer Tat

Die Richterin sprach den Angeklagten von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. Keiner der Zeugen habe den Angeklagten tatsächlich gesehen. Hinsichtlich der im April entstandenen Schmiereien muss jetzt die Staatsanwaltschaft über die weitere Vorgangsweise entscheiden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der Gemeinde Ritzing schwelt seit 2012 ein Konflikt zwischen Bürgermeister und Amtsleiter. 2023 wurden neuerlich Vorwürfe gegen den Amtsleiter erhoben, dieser ist seither bei vollen Bezügen dienstfrei gestellt. „Seit August 2025 ist die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich dieser Vorwürfe rechtskräftig“, sagte Anwalt Mitrovits zur BVZ. Aber die Gemeinde wolle seinen Mandanten nicht wieder beschäftigen. Diesbezüglich sei ein Verfahren beim Landesverwaltungsgericht anhängig.