Alle Artikel zum Thema: Halte- und Parkverbot

Halte- und Parkverbot

Gemeinderatsbeschluss Rund um die Schattendorfer Grenze treten neue Verordnungen in Kraft

Zwischen 6 und 22 Uhr darf zukünftig in der Fußgängerzone beim Friedhof für eine kurze Ladetätigkeit gehalten werden. Zwischen den Pollern und der Staatsgrenze dürfen Autos nicht mehr abgestellt werden und am Platz vor dem Warmbad, dem Musikerheim und des Sportplatzes dürfen künftig nur mehr Besucher zu den Öffnungszeiten sowie Begräbnisgäste parken. Vor dem Haupteingang des Kindergartens gilt schon jetzt eine auf drei Stunden beschränkte Kurzparkzone.