Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die entsprechende Verordnung der Marktgemeinde Schattendorf für eine Fußgängerzone als gesetzwidrig aufgehoben. Es wurden jedoch nicht die grundsätzliche Zulässigkeit einer Fußgängerzone an dieser Stelle infrage gestellt, sondern Mängel im Verfahren vor Erlassung der Verordnung geortet.