Seit September bietet der Betriebskindergarten der Klinik Oberwart mit einerzweiten Gruppe und neuen Räumlichkeiten noch mehr Platz für die Kinder vonMitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klinik Oberwart.
„Mit Bogen und Pfeil die Familie auslöschen“: Cobra-Einsatz
Täter eingewiesen
Unter Drogeneinfluss ging ein 42-Jähriger im Bezirk Oberwart auf seine Nachbarin los und drohte, seine Familie „auszulöschen“. Jetzt stand der Mann vor Gericht.
Der Angeklagte wurde von der Justizwache in den Verhandlungssaal gebracht.
© BVZ / Kirchmeir
Nach seiner Enthaftung im Jahr 2015 hatte sich der heute 42-Jährige im Jahr 2016 im Südburgenland niedergelassen. Arbeitsfähig ist er nicht, er bezieht Invaliditätspension. „Wissen Sie, wie viele Vorstrafen Sie haben?“, fragte eingangs die Richterin beim Prozess am Montag, 28. September 2026. „16, glaube ich“, antwortete der Angeklagte.
„Nicht ganz. 13 Vorverurteilungen, sieben davon einschlägig“, informierte ihn die Richterin. Zuletzt wurde der Mann 2024 am Landesgericht Eisenstadt verurteilt.
„Gehe in die Sicherheitsverwahrung“
Am 4. Mai 2026 hatte der 42-Jährige in seinem Wohnort für großes Aufsehen gesorgt. Gegenüber einem Freund hatte er an diesem Tag geäußert: „Ich habe mir Bogen und Pfeile mit besonderen Pfeilspitzen besorgt. Damit werde ich meine Familie auslöschen und dafür ins Gefängnis und in die Sicherheitsverwahrung gehen.“
Der Freund informierte die Familie des 42-Jährigen und die Polizei.
„Es kam zu einem Cobraeinsatz mit einer Vielzahl an Einsatzkräften“, berichtete die Staatsanwältin. Cobrabeamte stiegen durch ein Fenster in die Wohnung ein, der unter Drogen stehende Bewohner versuchte, einen der Polizisten durch das Fenster zurückzudrängen und wehrte sich gegen das Anlegen der Handfesseln.
„Notfalls wird es angezündet“
Seinem Vater hatte der Angeklagte per WhatsApp-Nachricht mitgeteilt: „Besser ich werde im Testament erwähnt, sonst übernehmen wir mit Gewalt das Elternhaus und notfalls wird es angezündet.“
Mit seiner 85-jährigen Nachbarin lebte der Angeklagte in Unfrieden. Ende April 2026 hatte er ihr einen Stoß gegen den Oberarm versetzt. Auch soll er die Frau beschimpft und bespuckt haben.
Die Staatsanwältin beantragte die Einweisung des Angeklagten in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
„Wie kam es zu den Entgleisungen?“, fragte die Richterin den Angeklagten.
„Die Nachbarin hat mich belehrt“
„Die Nachbarin hat mich jeden Tag belehrt, wie ich den Karton zerkleinern soll, und, und, und. Sie stand zwei Mal in meiner Wohnung, einmal als ich unter der Dusche stand. Das Fenster soll ich zumachen, die Rollo nicht ganz herunterlassen, lauter Kleinigkeiten“, schilderte der 42-Jährige das Verhältnis.
Fünf Mal sei er deshalb bei der Polizei gewesen, aber man habe ihm nicht helfen wollen. „Für Mietstreitigkeiten ist die Polizei nicht zuständig“, erklärte ihm die Richterin.
Erinnerungslücken wegen Drogenkonsum
Am 4. Mai habe ihn der Freund zu Wohnungsbesichtigungen geführt, weil er ausziehen wollte, so der Angeklagte. „Es stresste mich, dass mich die Polizei nicht unterstützte. Ich stand unter Benzodiazepinen und kann mich an den Tag nur teilweise erinnern“, sagte er vor Gericht.
Wegen seiner Opioid- und Cannabisabhängigkeit nehme er seit 2002 Substitutionsmittel. „Zwei Mal war ich schon auf null, es hat nicht lange gehalten.“
Wenn er „überdosiert“ sei, sage er „Dinge, die ich am nächsten Tag selber für verrückt halte“. Er besitze weder Pfeile noch Bogen.
„Eigentlich bin ich hilfsbereit“
Zur Attacke auf seine Nachbarin konnte der Angeklagte nichts sagen. „Eigentlich bin ich ein hilfsbereiter Mensch, ich helfe den älteren Damen beim Rasenmähen“, meinte der Angeklagte. „Sie ist 85!“, ermahnte ihn die Richterin. „Ja, aber gut beim Herumkommandieren“, erwähnte der Angeklagte.
Die Cobrabeamten wollte er nicht ins Haus lassen, das gab der 42-Jährige zu. Aus einem besonders geschützten Einsatzfahrzeug versuchte man damals mit Lautsprechern mit dem Mann Kontakt aufzunehmen. „Die Beamten vermuteten, dass Sie sich verbarrikadieren würden“, informierte die Richterin den Angeklagten. „Einer stand fast auf der Fensterbank, ich habe ihn mit der Hand berührt und sagte: Geht's noch oder was?“, so der 42-Jährige.
„Da sind sie schon auf mich drauf und saßen zu viert auf mir“, schilderte er die Situation weiter.
„Abhängig und ein bissl meschugge“
„Würden Sie sagen, dass Sie krank sind?“, fragte die Richterin. „Ja, benzodiazepinabhängig und ein bissl meschugge“, antwortete der Angeklagte und stieß lachend einen kurzen Pfiff aus. Er hoffe, gesund aus der Anstalt entlassen zu werden.
Aufgrund der von einem Sachverständigen erstellten Diagnose und der Gefährlichkeitsprognose wurde der Angeklagte von einem Schöffensenat in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Er wurde wegen der begangenen Straftaten zu 18 Monaten Haft verurteilt, zusätzlich muss er zehn Monate aus einer früheren Verurteilung verbüßen. Das Urteil ist rechtskräftig.