Im Zuge der Novellierung des Raumplanungsgesetzes – wovon es seit 2019 sechs Stück gab! – wurde auch der Hornsteiner Bebauungsplan erstmals geändert. Vieles davon wurde bereits seit Jahren diskutiert. Pro Wohneinheit sind nun mindestens 350 Quadratmeter Baugrund vorgeschrieben.
350m² pro Wohneinheit Bebauungsplan für Hornstein: verdichteter Wohnbau wird eingeschränkt