Das Verfahren um den Häftling, der bei einem Brand in seiner Zelle in der Justizanstalt Eisenstadt ums Leben gekommen ist, wurde an die Staatsanwaltschaft St. Pölten abgetreten. Damit soll der Anschein einer Befangenheit vermieden werden.
Das Verfahren um den Häftling, der bei einem Brand in seiner Zelle in der Justizanstalt Eisenstadt ums Leben gekommen ist, wurde an die Staatsanwaltschaft St. Pölten abgetreten. Damit soll der Anschein einer Befangenheit vermieden werden.