Rechtliche Bremsen für selbstfahrende Autos

Auch nach Gesetznovelle

Bundesregierung kündigte Vorstoß beim „autonomen Fahren“ an, im Burgenland ist man offen - will aber zuerst rechtliche Fragen wie die der Haftung geklärt wissen.

Von Markus Kaiser

Staatssekretär Alexander Pröll (2.v.l.) vor einer Flotte selbstfahrender Autos bei einem Betriebsbesuch von Waymo in San Francisco.

Staatssekretär Alexander Pröll (2.v.l.) vor einer Flotte selbstfahrender Autos bei einem Betriebsbesuch von Waymo in San Francisco.

© BKA/Alexander Zillbauer, Alexander Zillbauer

Staatssekretär Alexander Pröll besuchte kürzlich die Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas. Die weltweit größte Technologiemesse lieferte auch wichtige Impulse für die künftige Gestaltung der Mobilität in Österreich. „Die Fortbewegung der Zukunft wird digital, vernetzt und zunehmend autonom sein“, betonte Pröll im Rahmen der Messe. Für den Staatssekretär ist fahrerloses Fahren eine strategische Zukunftsentscheidung, die vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen soll. Da der Großteil schwerer Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sei, biete die Technik die Chance, diese Risiken deutlich zu minimieren.

Neben der allgemeinen Sicherheit sieht Pröll in autonomen Taxis auch einen Gewinn für die persönliche Sicherheit von Frauen. Durch digitale Nachvollziehbarkeit und transparente Routenführung könne das Sicherheitsgefühl bei nächtlichen Fahrten gestärkt werden. Europaweit wird dabei das Ziel verfolgt, technologische Abhängigkeiten zu reduzieren und Daten verantwortungsvoll zu nutzen. „Digitale Souveränität heißt, selbst entscheiden zu können“, so der Staatssekretär.

Auch auf Landesebene wird die Entwicklung beobachtet. Aus dem Büro von Wirtschaftslandesrat Leonhard Schneemann heißt es, dass das Burgenland dem autonomen Fahren grundsätzlich sehr aufgeschlossen gegenüberstehe und den Fortschritt als Chance für den ländlichen Raum begrüße. „Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen klar abgesteckt und die technischen Voraussetzungen gegeben, kann es als zukunftsweisender Teil einer modernen Mobilität Realität werden“, so die Stellungnahme.

Ähnlich sieht man das im Büro von Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner, wo man dem Thema ebenfalls offen gegenübersteht. Man hoffe auf einen Konsens auf Bundesebene, um die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Dabei wird jedoch auf die Komplexität hingewiesen: Zahlreiche Gesetze, vom Kraftfahrgesetz bis zur Straßenverkehrsordnung, müssten angepasst werden. Der entscheidende Punkt sei dabei die Klärung der Haftungsfrage im Schadensfall.

Bereits jetzt werden in mehreren Bundesländern automatisierte Fahrzeuge im täglichen Verkehr erprobt. Diese Tests finden sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum statt, um den öffentlichen Verkehr zu ergänzen und neue Verbindungen zu schaffen. Beispiele sind eine autonome Shuttle-Flotte und ein erstes On-Demand-Service in Klagenfurt am Wörthersee oder ein „Robo-Taxi“-Service im Tiroler Wörgl.

Laut Pröll sei die Technologie mittlerweile bereit und sicher. Nun gelte es, rasch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu setzen, um fahrerloses Fahren in Österreich langfristig zu ermöglichen. Ein Schritt dafür sei eine novellierte „Automatisiertes Fahren Verordnung“ (AutomatFahrV).

„Automatisierten Fahren Verordnung“ (AutomatFahrV)

Die österreichische AutomatFahrV regelt, unter welchen Bedingungen Assistenzsysteme und automatisierte Fahrsysteme auf öffentlichen Straßen genutzt werden dürfen.

  • Verantwortung: Auch wenn das System Fahraufgaben übernimmt, bleibt der Lenker stets in der Pflicht, die Kontrolle bei Bedarf sofort wieder zu übernehmen.
  • Testfahrten: Diese benötigen eine behördliche Bescheinigung und strengen Versicherungsschutz. Es muss ein Unfalldatenspeicher mitgeführt werden, der 30 Sekunden vor und nach einem Vorfall aufzeichnet.
  • Erlaubte Systemewie die Einparkhilfe (maximal 10 km/h; Lenker darf in unmittelbarer Nähe außerhalb des Fahrzeugs sein), Autobahn-Assistentfür automatische Spurhaltung (Lenker muss am Platz sitzen, Hände aber nicht am Steuer sein), Autonome Shuttle zur Personen- oder Güterbeförderung (bis 30 km/h bzw. bei genehmigten Fahrzeugen bis 50 km/h auf vordefinierten Strecken).
  • Voraussetzungen für Testfahrer: Keine Probezeit beim Führerschein, spezielle Schulung und Nachweis eines adäquaten Fahrtrainings.
  • Sicherheit: Alle Systeme müssen die Einhaltung der StVO garantieren und über eine Notfallvorrichtung zur sofortigen Deaktivierung verfügen.