Wassergenossenschaft Gols-Neusiedl: 1800 Mitglieder sollen abstimmen

Aufruf zu Vollversammlung

Sachwalter Klaus Fuhrmann ruft in einer Presseaussendung alle Mitglieder der Wassergenossenschaft Gols–Neusiedl zur Teilnahme an der Vollversammlung am 5. November auf. Hauptthema ist die mögliche Übernahme der Genossenschaft durch die Gemeinde Gols. Die Abstimmung wird die zukünftige Verwaltung der Entwässerungsanlagen von Gols bis zum Neusiedler See bestimmen.

Von Von Birgit Böhm-Ritter

Die Wassergenossenschaft Gols-Neusiedl soll in die Verwaltung der Gemeinde Gols übergehen.

Die Wassergenossenschaft Gols-Neusiedl soll in die Verwaltung der Gemeinde Gols übergehen.

© Symbolbild/Shutterstock

Entscheidung über die Zukunft der Genossenschaft

Die Vollversammlung am Mittwoch, den 5. November um 18 Uhr, im Kirchenwirt Gols markiert einen Wendepunkt für die Wassergenossenschaft. Die Entwässerungsanlagen der Genossenschaft erstrecken sich von Gols bis zum Neusiedler See. Eigentümer des Kanals sind – neben privaten Grundbesitzern – die Wassergenossenschaft Gols–Neusiedl, die Stadtgemeinde Neusiedl am See, die Gemeinde Gols, das Land Burgenland sowie die Republik Österreich.

Die Wassergenossenschaft erfüllt seit ihrer Gründung im Jahr 1965 eine zentrale Funktion in der Regulierung des Wasserhaushalts zwischen Gols und dem Neusiedlersee. „Damals wurden Gräben und Kanäle gebaut, danach hat sich die Verwaltungstätigkeit in Grenzen gehalten“, berichtet Sachwalter Klaus Fuhrmann auf BVZ-Nachfrage. Aus diesem Grund sei in den vergangenen Jahrzehnten - anlassbezogen - nur vier Mal eine Gebühr eingehoben worden.

Einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag gibt es nicht. „Viele wissen gar nicht, dass sie Mitglied in der Genossenschaft sind.“ Deshalb war die Überraschung auch hoch, als 2022 an Anrainer der Gerichtswiese eine Vorschreibung einging, weil dort Forstarbeiten zu machen waren. „Viele Bäume sind morsch gewesen. Gezahlt hat nur die Hälfte der angeschriebenen Mitglieder.“ Die Bereitschaft sich einzubringen sei gering. 2024 trat der gesamte Vorstand zurück. Es sei schwierig einen neuen Obmann und einen Ausschuss zu finden, beklagt Fuhrmann. Deshalb kommt das Angebot der Gemeinde, die Genossenschaft „mit allen Rechten und Pflichten“ zu übernehmen, gelegen.

Übertragungsvereinbarung und Beschluss

Für die geplante Übergabe ist ein Antrag der Wassergenossenschaft notwendig, der die Zustimmung der Wasserrechtsbehörde des Bezirks Neusiedl am See voraussetzt. Dieser Antrag kann nur mit Beschluss der Vollversammlung eingebracht werden. Ob das gelingen wird, ist sich selbst Sachwalter Fuhrmann nicht sicher: „So wie ich die rechtliche Grundlage verstehe, müssen zwei Drittel der Mitglieder abstimmen - und das bei 1800 Mitgliedern. Das wird schwierig.“

Die Rechtsanwaltskanzlei Dax, Wutzelhofer und Partner wird den Mitgliedern im Rahmen der Vollversammlung die Details der geplanten Übertragung vorstellen. Danach sollen die Mitglieder darüber abstimmen, den Ausschuss mit der Durchführung der Vereinbarung zu beauftragen.

Teilnahme und Abstimmungsmodalitäten

Stimmberechtigt sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer der in der Satzung genannten Rieden in Gols und Neusiedl am See. Die Eintragung ins Wahlverzeichnis erfolgt per E-Mail (anfrage-kanal@gmx.at) oder eine Stunde vor Beginn der Versammlung. Für die Abstimmung sind die Mitnahme der Grundstücksnummern und eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.

Wer ist wahlberechtigt?

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in folgenden Rieden:
Rieden in KG Gols: Wiesäcker, Kellern, Langäcker, Kreuzäcker, Hofäcker, Schranken, Bauernschranken, Wiesenäcker
Rieden in KG Neusiedl am See: Binnsgrube, Söllnerwiese, Neunmahd, Sechsmahd, Fuchsbühel, Überteilung, Hopfengarten
Hinweis: Grundstücke der Gerichtswiese in KG Gols liegen im Ried Neunmahd.