Am Sonntag, 18. Oktober 2026, fand in Sieggraben ein spannender Infonachmittag für Kinder und Jugendliche statt.
Zwölffach Vorbestrafter randalierte im Bordell
Bardamen bedroht
Alkoholisierter Gast warf Bierflasche auf Bardame und verwüstete Garten. Jetzt stand der Randalierer wegen vier Straftaten vor Gericht.
Ein Justizwachebeamter brachte den Untersuchungshäftling in den Gerichtssaal.
© BVZ/Kirchmeir
Der 49-jährige Angeklagte hatte in der Nacht von 2. auf 3. Mai 2025 ein Bordell nahe Marz aufgesucht. Dort verlor er komplett die Kontrolle, warf eine Bierflasche in Richtung einer Bardame und bedrohte diese und ihre Kolleginnen mit dem Umbringen.
Dann begab sich der zwölffach Vorbestrafte zu einem nahegelegenen Einfamilienhaus, kletterte über den Zaun, beschädigte einen Gartentisch, warf Gartendekoration auf einen PKW und zündelte bei einem zweiten PKW.
Polizei wurde in dieser Nacht gleich zweimal gerufen
Indessen hatte man im Bordell bereits den Notruf der Polizei gewählt. Auch die Bewohner des Einfamilienhauses alarmierten die Polizei, als sie mitten in der Nacht von dem Radau im Garten gestört wurden.
Der Verdächtige begab sich nun wieder zurück ins Bordell, wo ihn kurz nach Mitternacht die Polizei festnahm. Dieser Festnahme widersetzte sich der Vorbestrafte, weshalb ihn die Staatsanwaltschaft des Widerstands gegen die Staatsgewalt anklagte sowie zusätzlich der Körperverletzung, der gefährlichen Drohung und der Sachbeschädigung.
Bardame wurde durch Glassplitter verletzt
Die Bardame, auf die er die Bierflasche geworfen hatte, war durch Glassplitter verletzt worden. Den Frauen im Bordell hatte der 49-Jährige angekündigt, er habe eine Waffe und werde alle töten.
„Ich bekenne mich schon schuldig, kann mich aber an nichts erinnern“, sagte der Angeklagte am 14. Juli 2025 vor Gericht.
Er habe auf der Suche nach sozialen Kontakten an einem Imbissstand „vier bis fünf Bier“ getrunken und sei dann auf einen „Jägermeister“ eingeladen worden. „Dann habe ich einen Filmriss“, so der Angeklagte. Davor habe er längere Zeit keinen Alkohol getrunken gehabt, eigentlich seit seiner letzten Entlassung aus dem Gefängnis, die am 8. April 2024 stattgefunden hatte. Damals war ihm vom Gericht aufgetragen worden, er solle sich vom Alkohol fernhalten.
Im Bordell gedroht: „Ich habe eine Waffe!“
„Dass Sie drohten: Sie haben eine Waffe und werden alle töten - ist das Ihr Umgangston?“, fragte die Richterin.
„Eigentlich nicht“, antwortete der Angeklagte. „Ich vertrage keinen Alkohol“, meinte er.
„Warum trinken Sie dann etwas?“, wunderte sich die Richterin. Er habe sich, beteuerte der Angeklagte, an das Alkoholverbot gehalten. „Bis auf den einen Tag. Es war halt ein großer Fehler“, gab er zu.
Um acht Uhr morgens war bei dem 49-Jährigen nach dem Vorfall noch eine Akoholisierung von 0,8 Promille gemessen worden. „Sie haben offensichtlich ein kleines Alkoholproblem“, stellte die Richterin fest.
Bardame sagte: „Gottseidank lebe ich“
Zu dem Gerichtsprozess war auch die durch die Glassplitter verletzte Bardame erschienen. Die Richterin hatte sie als Opfer geladen. „Gottseidank lebe ich. Ich will kein Geld“, sagte die Frau.
Die dreizehnte Verurteilung brachte dem Angeklagten nun eine zweijährige Haftstrafe ein. Zusätzlich muss er neun Monate Haft aus der letzten Verurteilung verbüßen. 2023 war dieser Teil der Strafe noch bedingt nachgesehen worden. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.