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Obszöne Anrufe: 40-Jähriger verurteilt
Bezirk Oberpullendorf
Mit einem Schuldspruch endete am 2. Dezember 2024 der Prozess gegen einen 40-Jährigen, der Hunderte Male bei Firmen-Hotlines angerufen und Frauen belästigt hatte.
Der Angeklagte verdeckte am Weg in den Gerichtssaal sein Gesicht mit einer Mappe.
© BVZ/Kirchmeir
Der Mann aus dem Mittelburgenland war bereits im April 2024 wegen ähnlicher Straftaten vor Gericht gestanden. Damals war er mit einer Diversion davongekommen. Seit Juni 2024 hing der Mann wieder am Telefon und kontaktierte Frauen.
Nach einer ersten Anrufwelle wurde er Ende Juli verhaftet und verbrachte zirka zwei Wochen in Untersuchungshaft.
Im August war er wieder auf freiem Fuß und nützte diese Zeit, um zwischen 18. August bis 18. September 369 Mal eine Firma in Salzburg zu kontaktieren.
11,5 Anrufe pro Tag bei Salzburger Firma
„Das sind 11,5 Anrufe pro Tag!“, hielt die Richterin dem Angeklagten am 2. Dezember vor. „Warum war die Haft nicht eindrucksvoll genug, dass Sie das noch einmal machen?“
„In der Weisung stand, ich darf keine sexuell motivierten Telefonate führen“, argumentierte der Angeklagte. „Es war kein sexuell motiviertes Telefonat.“
Doch das glaubte ihm die Richterin nicht: „Sie machen das ja nur deswegen!“, hielt sie ihm vor.
Anrufe mit unterdrückter Nummer
Befragt wurde das Unternehmer-Ehepaar, das die Salzburger Firma betreibt. „Die Anrufe kamen mit unterdrückter Nummer bei uns an. Egal, was ich sagte, es kam keine Antwort“, sagte die Unternehmerin als Zeugin aus. Des öfteren habe sie dem Anrufer mitgeteilt, dass er mit den Belästigungen aufhören solle.
Doch das habe nichts genützt. „Das Gespräch wurde beendet, innerhalb von Sekunden läutete es wieder“, berichtete die Unternehmerin. Besonders extrem seien die Anrufe in der Zeit von 16 bis 21.30 Uhr oder in der Mittagspause gewesen.
Verkehrsbetriebe-Hotline blockiert
Befragt wurde auch eine Mitarbeiterin der Burgenländischen Verkehrsbetriebe, die unter anderem für die Telefonbereitschaft während der Nachtdienste zuständig war. „Die Anrufe gingen von 23.30 bis 2.30 Uhr in der Früh“, sagte sie. „Er fragte, ob ich ihm noch zuhören kann. Am Schluss flehte ich schon, er möge aufhören.“
Unangenehm seien die Anrufe auch gewesen, weil der Täter damit die Hotline der Verkehrsbetriebe blockierte.
„Würden Sie es als Erfolg in der Damenwelt bezeichnen, wenn man so oft anruft?“, fragte die Richterin. „Nein“, antwortete die Mitarbeiterin der Verkehrsbetriebe.
Angeklagter beschwerte sich über Haftbedingungen
Der Angeklagte war nach dem Prozessauftakt am 11. Oktober 2024 wieder in Untersuchungshaft genommen worden. Am 2. Dezember beschwerte er sich im Gerichtssaal über die Situation in der Justizanstalt: „Die Haftbedingungen sind grausig. Wir sind in einer Zwei-Mann-Zelle zu dritt. Es wird geraucht. Vom Mörder bis zum Sextäter ist alles vertreten. Einer urinierte in den Haftraum.“
Er habe, so der Angeklagte, „das Schrecklichste verspüren“ müssen, „was das Strafmaß hergibt“.
Und er versprach „hoch und heilig“, er werde „niemals mehr irgend jemanden beharrlich verfolgen“.
Drei Monate bedingt, Psychotherapie und Bewährungshilfe
Der Anrufer wurde wegen beharrlicher Verfolgung zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er erhielt die Weisung, sich weiterhin einer Psychotherapie zu unterziehen. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
„Ich sage Ihnen aus weiblicher Perspektive: Das ist kein Erfolg bei einer Dame, das geht allen nur auf die Nerven“, ermahnte die Richterin den Angeklagten. „Unterlassen Sie das!“, forderte sie ihn auf. Sollte der 40-Jährige neuerlich Frauen mit seinen Anrufen belästigen, so drohe ihm eine unbedingte Freiheitsstrafe.
Nach Rücksprache mit seinem Anwalt gab der Angeklagte bekannt: „Wir nehmen das Urteil an.“ Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Obwohl das Urteil somit nicht rechtskräftig ist, stimmte die Richterin einer Enthaftung des Mannes zu.