Traditionell wird der Weltspartag am 31. Oktober begangen. Nachdem dieser heuer auf den Samstag gefallen ist, haben einige Banken ihn bereits auf den gestrigen Freitag vorverlegt oder auch gleich eine ganze Sparwoche ausgerufen.
Slowaken stahlen sechs Mal bei Obi in Neusiedl
Beide verurteilt
Von Juli bis Dezember 2023 stahlen zwei slowakische Männer aus den Regalen des Obi-Baumarktes in Neusiedl Werkzeug. Jetzt wurden sie verurteilt.
Vor Gericht bestritten die Angeklagten die meisten Vorwürfe.
© BVZ/Kirchmeir
Am 10. Juli, 2. September, 14. und 29. Oktober, 6. November und 9. Dezember des Vorjahres machten Mitarbeiter des Obi-Marktes in Neusiedl die Beobachtung, dass in einzelnen Regalen des Baumarktes leere Verpackungen von Werkzeug und Geräten lagen.
Die darin enthaltenen Gegenstände waren verschwunden. Offenbar waren Diebe am Werk, die die Kartons geöffnet und Diebstahlsicherungen gewaltsam entfernt hatten. Der Gesamtwert des Diebsguts lag über 5.000 Euro.
DNA-Spur führte zu einem der Täter
Längere Zeit blieben die Täter unentdeckt, dann fand man außerhalb des Baumarktes offenbar zum Abtransport bereitgelegtes Werkzeug. Auf einem Bohrhammer konnte eine DNA-Spur sichergestellt werden.
Diese wurde einem 35-jährigen, massiv vorbestraften slowakischen Staatsbürger zugeordnet. Der Mann wurde schließlich vor Weihnachten 2023 verhaftet.
Bei seiner Einvernahme durch die Kriminalpolizei leugnete er zunächst alles, packte dann aber aus und belastete dabei auch einen um zehn Jahre älteren Landsmann.
Beide Männer mussten sich am 14. August 2024 vor Richterin Doris Halper-Praunias verantworten.
Die Angeklagten hätten gerne einen Verfahrenshelfer gehabt
Der Jüngere beklagte zunächst, dass ihm das Gericht keinen Verfahrenshelfer beigestellt hatte. Die Richterin erklärte ihm und dem zweiten Angeklagten geduldig, dass dies laut Strafprozessordnung nicht vorgesehen sei.
Verteidigerzwang liege nur vor, wenn die Strafdrohung über drei Jahren liege, die Sach- und Rechtslage besonders schwierig sei oder sich die Angeklagten in Untersuchungshaft befinden würden.
Keiner der drei Punkte traf auf das Verfahren gegen die beiden Slowaken zu. Sie wurden zwar aus dem Gefängnis in den Verhandlungssaal gebracht, aber nicht, weil sie in Untersuchungshaft saßen, sondern weil sie eine Strafhaft zu einem Urteil verbüßen, das kürzlich gegen beide in Wien verhängt wurde. Der Jüngere war in diesem Verfahren zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, der Ältere zu 15 Monaten Haft.
Erstangeklagter bekannte sich nur zu einer Tat schuldig
Der 35-Jährige bekannte sich in Eisenstadt nur zu einem Ladendiebstahl beim Obi schuldig. Der 45-Jährige habe damit nichts zu tun.
Dieser wiederum gab zu, im November 2023 in Wien zwei E-Bikes und im Dezember 2023 in Niederösterreich ein Mofa samt Kennzeichentafeln gestohlen zu haben.
Die Richterin wies darauf hin, dass der 35-Jährige bei der Polizei umfassend geständig gewesen war und seinen Komplizen schwer belastet hatte.
Angeklagter erhob Vorwürfe gegen Dolmetscherin
Daraufhin behauptete der Erstangeklagte, jene Dolmetscherin, die bei der polizeilichen Einvernahme übersetzt hatte, habe ihren Job nicht ordentlich gemacht.
Die Richterin befragte daher die Dolmetscherin, die am 6. Februar 2024 bei der Einvernahme der Verdächtigen anwesend gewesen war. Der 45-Jährige habe damals die Aussage verweigert, der 35-Jährige habe von sich aus detaillierte Angaben zu den Straftaten gemacht, so die Zeugin.
„Er fragte den Polizisten, was sein würde, wenn er jetzt die Wahrheit sagt“, berichtete die Dolmetscherin. Der Polizist habe geantwortet, dass sich das strafmildernd auswirken würde. Daraufhin habe der Verdächtige detailliert erzählt und mehr mitgeteilt, als er gefragt wurde.
„Ich übersetze das, was ausgesagt wird“, betonte die Dolmetscherin. „Ich habe es nicht nötig, mir etwas auszudenken“, stellte sie klar.
Beide Angeklagte erhielten Zusatzstrafen
Der jüngere Angeklagte wurde unter Berücksichtigung des in Wien verhängten Urteils zu zwölf Monaten Zusatzstrafe verurteilt, der ältere zu neun Monaten.
„Ich bin überzeugt, dass Sie bei allen sechs Fakten im Obi-Markt die Täter waren“, sagte die Richterin. Die Vorgangsweise sei immer dieselbe gewesen und der Filialleiter habe angegeben, dass es zu keinen derartigen Diebstählen mehr gekommen sei, seit die beiden Verdächtigen in Haft gekommen waren.
Der 35-Jährige bat um Bedenkzeit. Der 45-Jährige bestritt hartnäckig, an den Werkzeugdiebstählen beteiligt gewesen zu sein. Er kündigte an, gegen das Urteil berufen zu wollen. „Hätten Sie mich wegen Obi nicht verurteilt, hätte ich die Strafe angenommen“, meinte er.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.