Der Charity Run der Mattersburger HAK und des Gymnasiums hat auch heuer wieder gezeigt, was gemeinsames Engagement bewirken kann. Nun wurde der Spendenerlös in Höhe von 17.500 Euro an das Jugendzentrum Mattersburg übergeben.
Commerzialbank: Strafe für einen Angeklagten reduziert
Berufungsverhandlung
Zwei statt zweieinhalb Jahre unbedingte Haft lautete am Mittwoch, 13. Mai 2026, das revidierte Urteil im Commerzialbank-Prozess gegen einen 74-jährigen Pleite gegangenen Unternehmer.
Im Februar 2025 waren Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits und der nunmehr 74-jährige Unternehmer im ersten Rechtsgang verurteilt worden.
© BVZ/Kirchmeir
Der Angeklagte war am 18. Februar 2025 gemeinsam mit Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits am Landesgericht Eisenstadt wegen Veruntreuung, Untreue, betrügerischer Krida und Geldwäscherei verurteilt worden. Während Klikovits das Urteil - sechs Jahre und vier Monate unbedingte Haft - annahm, brachte der Anwalt des Unternehmers Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte den Schuldspruch in Bezug auf Veruntreuung, Untreue und Geldwäscherei, hingegen wurde das Urteil im Teilaspekt der betrügerischen Krida aufgehoben. In Eisenstadt kam nun auch der Schöffensenat zu dem Ergebnis, dass dem Unternehmer kein Vorsatz nachgewiesen werden könne, er habe Gläubiger der Commerzialbank schädigen wollen.
Die übrigen Schuldsprüche blieben aufrecht. Das neue Urteil lautete auf zwei Jahre unbedingte Haft - sechs Monate weniger als im ersten Rechtsgang.
Der angeklagte Unternehmer aus dem Bezirk Mattersburg hatte mit 2,9 Millionen Euro zum Gesamtschaden von 800 Millionen Euro beigetragen, indem er Scheinrechnungen ausstellte, wofür er Adressen und Leistungen erfand.
Ab 2005 sei die Firma des heute 74-Jährigen „objektiv zahlungsunfähig“ gewesen, hatte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn 2025 dem Unternehmer vorgeworfen. 15 Jahre lang sei der Betrieb durch „unredliche Gewährung aus Krediten der Commerzialbank“ aufrechterhalten worden.
Der neuerliche Schuldspruch gegen den 74-Jährigen ist nicht rechtskräftig.
Zwei weitere angeklagte Unternehmer waren im August 2025 zu je drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden - gegen diese Urteile waren ebenfalls Rechtsmittel eingebracht worden.
Nicht verhandelt wurde bislang gegen Martin Pucher selbst. Wiederholte Gutachten bescheinigten dem Ex-Commerzialbank-Direktor, dass dieser aufgrund schwerer Krankheit nicht prozessfähig sei.