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Kritik an Polizeischreiben wegen Diskriminierung von Roma und Sinti
Bezirk Neusiedl am See
Eine Aussendung der Polizei im Bezirk Neusiedl am See sorgt für Kritik von den Grünen Burgenland sowie der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Beide Stellen werfen der Polizei vor, mit Formulierungen über das „Fahrende Volk“ Vorurteile gegenüber Rom:nja und Sinti:zze zu verstärken. Die Polizei warnte in dem Schreiben vor Haustürgeschäften und Dienstleistungen.
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Polizeischreiben löst Kritik aus
Ausgangspunkt der Debatte ist eine Aussendung der Polizei über die Plattform „Gemeinsam.Sicher“. Darin informiert die Polizei darüber, dass sich „wieder eine Gruppe mit Angehörigen des ‚Fahrenden-Volkes‘ im Bezirk Neusiedl am See aufhält“. Die Bevölkerung wird unter anderem aufgefordert, keine „Haustürgeschäfte“ abzuschließen, keine Arbeiten wie Fassaden- oder Dachrinnenreinigungen in Anspruch zu nehmen und keine fremden Personen in Wohnungen oder Häuser zu lassen.
Die Grünen Burgenland kritisieren diese Formulierungen scharf. In einer Presseaussendung spricht der Grüne Volksgruppensprecher, Landtagsabgeordneter Philip Juranich, von einer pauschalen Verdächtigung. „Kriminalprävention ist wichtig, wenn es konkrete Verdachts- und Anlassfälle gibt. Sie darf aber niemals dazu führen, dass eine ganze Volksgruppe unter Generalverdacht gestellt wird. Der Rechtsstaat verfolgt konkrete Straftaten – nicht Herkunft, Lebensweise oder Volksgruppenzugehörigkeit“, sagt Juranich.
Er verweist dabei auch auf die besondere Bedeutung für die Roma im Burgenland. Das Zusammenleben sei in den vergangenen Jahren von gegenseitigem Respekt geprägt gewesen. Öffentliche Institutionen müssten deshalb besonders sorgfältig kommunizieren. „Sicherheit entsteht durch Vertrauen, Sachlichkeit und rechtsstaatliches Handeln – nicht durch Panikmache aufgrund diskriminierender Zuschreibungen“, erklärt Juranich.
Die Grünen fordern eine Klarstellung der Landespolizeidirektion Burgenland sowie verbindliche Standards für diskriminierungsfreie Kriminalprävention.
Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht Diskriminierungspotenzial
Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft äußerte Kritik an dem Schreiben. Die Behörde bezeichnet die Aussendung als „inadäquat“ und verweist auf den geltenden Diskriminierungsschutz sowie die historische Verantwortung staatlicher Stellen.
In der Aussendung der Gleichbehandlungsanwaltschaft heißt es, das Polizeischreiben empfehle der Bevölkerung pauschal, keine Dienstleistungen von Rom:nja in Anspruch zu nehmen. Dadurch würden selbstständige Tätigkeiten als unseriös dargestellt. Zudem würden Rom:nja und Sinti:zze als Personengruppe mit Nähe zu Kriminalität präsentiert.
Die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Sandra Konstatzky, verweist auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). „Der EuGH hat festgestellt, dass öffentliche Äußerungen, die zum Ausschluss bestimmter ethnischer Gruppen vom Arbeitsmarkt führen, als unmittelbare Diskriminierung zu qualifizieren sind. Wenn jemand davor warnt, Geschäfte mit bestimmten Gruppen an Personen abzuschließen, kann das eine Anweisung zur Diskriminierung darstellen.“
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft verweist außerdem auf die EU-Antirassismusrichtlinie sowie das österreichische Gleichbehandlungsgesetz. Beide Regelwerke schützen vor rassistischer Diskriminierung, auch im Zusammenhang mit selbstständiger Erwerbstätigkeit.
Verein berichtet von stornierten Aufträgen
Laut Gleichbehandlungsanwaltschaft meldete der Sinti-Verein Newo Ziro bereits erste Folgen des Schreibens. Mehrere Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Volksgruppe hätten berichtet, dass Aufträge nach Bekanntwerden der Aussendung storniert worden seien.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft verweist zudem auf die historische Dimension der verwendeten Begriffe. Die Bezeichnung „fahrendes Volk“ verschleiere die jahrhundertelange Verfolgung und Ausgrenzung von Rom:nja und Sinti:zze. Während der Zeit des Nationalsozialismus seien Angehörige der Volksgruppen umfassend vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen worden. Die Behörde betont deshalb die besondere Verantwortung öffentlicher Stellen im Umgang mit Sprache und Kommunikation.