Mit beruflicher Vernichtung gedroht?

Bloßstellung angekündigt

Belastende Bilder werde er veröffentlichen, soll ein 44-Jähriger gegenüber dem neuen Freund seiner Ex-Frau gedroht haben.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 44-jährige Angeklagte erhielt eine Diversion mit Geldbuße.

Der 44-jährige Angeklagte erhielt eine Diversion mit Geldbuße.

© BVZ/Kirchmeir

Die Drohung soll der Südburgenländer zweimal geäußert haben: Einmal Ende Juni und einmal Anfang Juli 2025.

Am Mittwoch, 11. März 2026, musste er sich wegen des Vorwurfs der gefährlichen Drohung am Landesgericht Eisenstadt verantworten.

Er habe nur seine Kinder schützen wollen, meinte der Angeklagte. Außerdem sei zum Zeitpunkt der Drohungen die Beziehung seiner Ex-Frau zu dem anderen Mann bereits beendet gewesen.

Der 44-Jährige, der im Bezirk Oberwart lebt, soll angekündigt haben, er werde Inhalte veröffentlichen, die zeigen, dass der Nebenbuhler Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen habe. Er werde ihn „im Ort schlechtmachen und ihm in seinem Beruf schaden“, hielt die Staatsanwältin dem Angeklagten vor.

„Ich sagte, ich würde seiner Ex-Frau Screenshots schicken, weil ich ihn als Gefahr für meine Kinder sehe“, sagte der Angeklagte. „Ich war sicher nicht freundlich“, meinte er.

Er sei „in einer Ausnahmesituation“ gewesen, so der 44-Jährige. Die Kommunikation mit seiner Ex-Frau sei „schwierig“ gewesen. „Es war, als wäre sie in einer Sekte und verherrlicht ihn“, sagte er über die Beziehung der Ex-Frau zu dem anderen Mann.

Er habe einen „riesigen Fehler“ gemacht, gab der Angeklagte zu. „Ich entschuldige mich bei ihm und meiner Familie, die ich in ein Chaos stürzte.“

Die Worte „Ich wünsche dir alles Gute für deine berufliche Zukunft“ verstand der neue Freund der Ex-Frau des Angeklagten als Drohung. Außerdem sei ihm mit einer Anzeige gedroht worden, so der Mann, der befürchten musste, eine Verletzung seiner Ehre zu erleiden.

Der Familienvater erhielt eine Diversion mit Geldbuße. Er muss 1.680 Euro plus 150 Euro Pauschalkosten an den Staat bezahlen. 700 Euro erhält das Opfer als Schadensgutmachung.