Volksgruppen wollen Ausweitung des Schulwesens
Deutsch
Veraltetes System deckt die moderne Entwicklung nicht ab, weil immer weniger Kinder Anspruch auf zweisprachige Bildung haben.
Zweisprachige Kindergärten und Schulen: Säulen für die Erhaltung der Vielfalt: Dvojezične čuvarnice i škole: važni pilje za očuvanje šarolikosti
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Das Bildungsangebot für die Volksgruppen stand vergangene Woche im Mittelpunkt der Sitzung des Vereinsvorstandes der Vorsitzenden der Volksgruppenbeiräte. Im vergangenen Herbst wurde ein Entwurf für ein Memorandum zur Bildungspolitik für die Volksgruppen erstellt und allen Beiräten zur Stellungnahme vorgelegt. Nunmehr werden diese Stellungnahmen in die Endfassung des Memorandums eingearbeitet.
In Österreich sind die Burgenlandkroaten, die Slowenen, Ungarn, Slowaken, Tschechen und Roma als autochthone Volksgruppen vom Staat anerkannt. Aber nicht allen stehen zweisprachige Schulen zur Ausbildung in der Volksgruppensprache zur Verfügung. Im Burgenland gilt das Minderheiten-Schulgesetz, das den Kroaten und den Ungarn diese Ausbildung sichert, wobei auch für Roma-Kinder Angebote bestehen. Auch den Slowenen in Kärnten stehen zweisprachige Schulen zur Verfügung. In beiden Bundesländern sie die Orte mit zweisprachigen Schulen im Gesetz festgelegt. Keinen gesetzlichen Anspruch auf öffentliche zweisprachige Schulen haben hingegen die Slowaken und die Tschechen in Wien.
Im Burgenland und in Kärnten sind die Standorte für zweisprachige Schulen gesetzlich festgelegt. Die berufliche Mobilität in die Wirtschaftszentren ist aber enorm gestiegen. Verlässt eine Familie ihren Heimatort, verlieren die Kinder das Recht darauf, wenn der neue Ort nicht im Gesetz als zweisprachig anerkannt ist. Allein in Wien sind viele Familien davon betroffen – sowohl die Kroaten, Ungarn und Roma im Burgenland wie auch die Kärntner Slowenen.
Ziel der Beiratsvorsitzenden ist eine bundesweite Erweiterung der zweisprachigen Angebote, wenn ausreichend Kinder der Volksgruppe für diesen Unterricht angemeldet werden. Dabei sollen aber alle sechs Volksgruppen das gleiche Recht auf die Erweiterung bekommen. Sobald die Volksgruppenbeiräte die Endfassung des Memorandums beschließen, werden seitens der Beiratsvorsitzenden die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Forderungen die Gespräche mit den zuständigen Politikern im Bund und in den Bundesländern einleiten.