Gemeinde Neudörfl pachtet Grundstück für Funcourt von Kinderfreunden

Diskussion um Ausmaße

Bis Ende Juli soll auf dem Grundstück zwischen Tennisplatz und altem Sportplatz, das im Eigentum der Kinderfreunde Neudörfl ist, ein Funcourt errichtet werden. Die Vergabe an die Strabag wurde bereits beschlossen. Bei der Gemeinderatssitzung im Juni wurde nun auch einstimmig der Antrag angenommen, das Grundstück von den Kinderfreunden zu pachten.

Von Christian Artner

Hier, auf dem Grundstück der Kinderfreunde zwischen Tennisplatz und altem Sportplatz, soll der Funcourt noch diesen Sommer entstehen. Deswegen muss das Grundstück von der Gemeinde gepachtet werden.

Hier, auf dem Grundstück der Kinderfreunde zwischen Tennisplatz und altem Sportplatz, soll der Funcourt noch diesen Sommer entstehen. Deswegen muss das Grundstück von der Gemeinde gepachtet werden.

© Christian Artner

„Der Ausschuss für Kinder und Jugend sowie der Gemeinderat haben sich für die Errichtung eines Funcourts ausgesprochen. Die Vergabe an die Strabag ist bereits erfolgt“, leitet der zuständige Ausschussvorsitzende für Kinder und Jugend, Bernhard Götz, seine Ausführungen während der Gemeinderatssitzung ein. Da das Grundstück, auf dem der Funcourt errichtet werden soll, im Eigentum der Kinderfreunde Neudörfl ist, wurde mit diesen vereinbart, jenes zu pachten. „Hinsichtlich des Grundstücks zwischen altem Sportplatz und Tennisanlage wurde ein Pachtvertrag zwischen den Kinderfreunden Neudörfl und der Gemeinde ausverhandelt“, so Bernhard Götz weiter. „Als Grundlage für die Ermittlung des Pachtzinses wurde der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und der Esterhazy Betriebe AG für den Augassenpark herangezogen und so auch beschlossen.“

Ich bin niemandem etwas neidig und befürworte das Projekt ausdrücklich. Aber die Frage, warum, stellt sich mir trotzdem. ÖVP-Gemeindevorstand Dominik Strümpf

Der Abstimmung zum Antrag ging noch eine Diskussion voraus. ÖVP-Ortsparteivorsitzender Dominik Strümpf stellte eine Anfrage, wie groß denn der Funcourt sein werde und wie groß das Grundstück sei, das gepachtet wird. Der Funcourt werde ungefähr 10 x 24 Meter messen, antwortete Bernhard Götz. Dominik Strümpf wollte daraufhin seine Frage beantwortet wissen, warum die Gemeinde das Grundstück im Ausmaß von 1300m² pachten würde, wenn der Funcourt doch nur rund 240m² messen würde. „Ich bin niemandem etwas neidig und befürworte das Projekt ausdrücklich“, sagte Strümpf. „Aber die Frage, warum, stellt sich mir trotzdem.“ Bernhard Götz antwortete, dass eventuell zusätzlich ein Pavillon und womöglich sogar eine Kletterwand zusätzlich zum Funcourt errichtet werde. Deswegen würde man eine größere Fläche pachten, als allein für den Funcourt benötigt wird.

Kauf hätte einen gewissen „Ruch“, der vermieden werden soll

In Vorgesprächen, bei denen SPÖ-Gemeinderat Lukas Feßl (Obmann der Kinderfreunde Neudörfl) und Bürgermeister Dieter Posch anwesend waren, und auch im Gemeindevorstand, wäre die Frage nach einem Kauf, anstatt einer Pacht, des Grundstücks zumindest zur Sprache gekommen, berichtete Bürgermeister Dieter Posch während der Sitzung. Er hätte sich aber persönlich dagegen ausgesprochen, sagte er, da ein Kauf, auch wenn die Zustimmung aller Parteien vorgelegen hätte, immer den „Ruch“ hätte, die Gemeinde würde den Kinderfreunden „etwas zukommen lassen“. Diese sind zwar laut Statuten keine Teilorganisation der SPÖ, faktisch aber eng mit der Partei verbunden. Die Lösung, das Grundstück zu vergleichbaren Konditionen wie beim Augassenpark mit Esterhazy zu pachten, sei die bessere gewesen – auch für die öffentliche Wirkung.

Der Funcourt, so der Bürgermeister solle dazu dienen, dass die jungen Menschen von Neudörfl ohne Konsumzwang die Möglichkeit haben, sich zu finden. „Ob sie auf den Funcourt Basketball spielen oder sich bei den Bäumen in den Schatten setzen, ist ihnen überlassen. Wir schaffen nur den Raum dafür.“ Der solle etwas größer sein, als nur derjenige, der für den Funcourt benötigt wird. Der Funcourt soll zudem für die Mittelschule für den schulischen Sportunterricht benutzt werden können.

Der Pachtvertrag sieht außerdem eine zehnjährige beidseitige Kündigungsfrist vor.