Das Schattendorfer Kultur- und Veranstaltungszentrum widmet seinen Programm-Schwerpunkt im kommenden Jahr dem Thema 1927. Aber auch andere Highlights werden das Kulturjahr in der Mühle bereichern.
Neudörfls ÖVP-Ortsparteichef: Gemeinde stehen 600.000 Euro zu
Forderung ans Land
Bei der Gemeinderatsitzung kurz vor Weihnachten brachte die ÖVP Neudörfl mit Ortsparteivorsitzenden Dominik Strümpf einen Antrag ein, der zum Inhalt hatte, dass vom Land Burgenland Entschädigungszahlungen gefordert werden sollen. Die Entschädigung solle dafür beansprucht werden, dass Oberflächenwasser von Landesstraßen in den Gemeindekanal eingeleitet werden.
ÖVP-Ortsparteichef Dominik Strümpf (oben) meint, dass die Gemeinde beim Land Entschädigungszahlungen beantragen solle für die Mitbenützung des Kanals an den beiden straßen B53 und L219. Die SPÖ mit Infrastrukturausschussvorsitzendem Martin Giefing (unten) sowie die GRÜNEN wollen warten, bis Rechtsklarheit bestehe.
© Gemeinde | google street view
ÖVP-Ortsparteivorsitzender Dominik Strümpf bezieht sich in seinen Ausführungen während der Gemeinderatssitzung darauf, dass der Gemeinde Ollersdorf (Bezirk Güssing) nach einem mehrjährigen Rechtsstreit mit dem Land Burgenland im August Recht gegeben wurde. Laut Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts musste das Land eine finanzielle Entschädigung von 118.404 Euro an die Gemeinde Ollersdorf zahlen für die Bereitstellung eines Kanals seitens der Gemeinde im Zusammenhang mit Straßenbauarbeiten des Landes. Das Land teilt diese Rechtsansicht nicht. Im Oktober kündigte Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ) an, eine außerordentliche Revision einzubringen.
B 53: Bundes- oder doch Landesstraße?
Dominik Strümpf ist der Ansicht, dass die Marktgemeinde Neudörfl ebenfalls gegenüber dem Land einen solchen Anspruch geltend machen soll, wie ihn die Gemeinde Ollersdorf erhoben hat, und zwar für die Mitbenützung des Gemeindekanals durch die Landestraßenverwaltung bei den Landesstraßen B53 und L219. Beide zusammen hätten eine Länge von 4,70 Kilometer (2,85 bzw. 1,85 km), die auf Gemeindegebiet verlaufen. 132 Euro pro Laufmeter würden der Gemeinde zustehen, so der ÖVP-Parteichef. Insgesamt seien das über 620.000 Euro, die dem Gemeindebudget hinzugefügt werden könnten.
Zunächst wurde im Gemeinderat diskutiert, ob die B53 denn überhaupt eine Landesstraße sei. Denn B stehe für Bundesstraße. Eine Recherche zeigt: Am 9. Juni 1933 wurde die Wiener Neustädter Straße von Wiener Neustadt über Pöttsching bis zur ungarischen Staatsgrenze bei Schattendorf durch eine Verordnung der Bundesregierung zur Bundesstraße erklärt. 1972 wurde die Bezeichnung B 53 für die bis dahin als B 304 bezeichnete Pöttschinger Straße übernommen. Seit 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar weiterhin das B in der Nummer, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.
Allein die Diskussion, ob Bundes- oder doch Landesstraße, zeige, so Bürgermeister Dieter Posch (SPÖ), dass die Gemeinde im Falle einer Klage gegen das Land nicht umhin komme, Sachverständige hinzuzuziehen, um solche und andere Fragen zu klären. Das verursache zweifelsohne Kosten bei gleichzeitigem unsicherem Verfahrensausgang.
Instanzenzug ist noch nicht voll ausgeschöpft
Die SPÖ brachte mit Martin Giefing, dem Vorsitzenden des Infrastrukturausschusses, deshalb einen Abänderungsantrag in den Gemeinderat ein. „Nach der Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts (im August, Anm.) hat das Land Burgenland das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision beim Verfassungsgericht eingebracht“, stellte Martin Giefing dem Abänderungsantrag voraus. „Das bedeutet, dass der Instanzenzug noch nicht ausgeschöpft ist und somit noch nicht alle Rechtsfragen abschließend geklärt wurden. Aufgrund der ungeklärten Rechtslage sei es zum jetzigen Zeitpunkt wegen des zu erwartenden Mehraufwands an Administration und voraussichtlichen Verfahrenskosten nicht zielführend, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen“, so Giefing. Durch eine spätere Antragstellung nach abschließender Klärung der Rechtslage entstehe der Gemeinde kein Nachteil, da ein allfälliger Anspruch der Gemeinde unabhängig vom Zeitpunkt der Antragsstellung bestehen bleibt. Sollte durch das Höchstgericht eine Grundsatzentscheidung gefällt werden, wären alle betroffenen Gemeinden von Amtsweg gleich zu behandeln.
Angesichts der angespannten Budgetsituation sei es nicht sinnvoll, zu warten
Dominik Strümpf entgegnete, dass es in Anbetracht der angespannten Budgetsituation nicht sinnvoll sei, zu warten: „Die Gemeinde Ollersdorf hat Recht zugesprochen bekommen. Ich bin der Meinung, dass es im Fall unserer Gemeinde genauso sein wird.“
Bürgermeister Dieter Posch gab zu bedenken, dass die Gemeinde Ollersdorf zwar die Entschädigung bekam. Dass es aber nicht ausgeschlossen sei, insofern der Verfassungsgerichtshof anders entscheide, dass sie diese Gelder wieder zurückzahlen müsse.
Über den Abänderungsantrag wurde – so sieht es die Gemeinderatsordnung vor – zuerst abgestimmt. Mit fünf Gegenstimmen der ÖVP wurde der Antrag der SPÖ angenommen. Auch die GRÜNEN stimmten geschlossen für den Abänderungsantrag der SPÖ; die FPÖ war bei der Sitzung nicht anwesend. Der ursprüngliche Antrag der ÖVP kam somit nicht mehr zur Abstimmung.
30 Gemeinden haben bereits ähnlichen Anspruch gestellt
Die Gemeinde Neudörfl werde nun also die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abwarten. Bereits an die 30 weitere Gemeinden haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen angemeldet, heißt es in einem APA-Bericht vom Oktober. Diesen empfahl Landesrat Heinrich Dorner, den weiteren Instanzenzug abzuwarten und kein Geld für Sachverständige auszugeben.