Happy End im Drama um falschen Cartier-Ring

Bezirk Oberwart

Betrug wurde einer im Bezirk Oberwart lebenden Bulgarin vorgeworfen. Sie hatte einen gefälschten „Cartier“-Ring verkauft.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der falsche "Cartier"-Ring ist jetzt wieder im Besitz der Bulgarin.

Der falsche "Cartier"-Ring ist jetzt wieder im Besitz der Bulgarin.

© BVZ/Kirchmeir

Die 46-jährige Bulgarin musste sich Anfang Jänner 2024 erstmals vor Gericht verantworten. Zwei Wochen später wurde sie von den gegen sie erhobenen Vorwürfen freigesprochen.

Die Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie im August 2023 ihre in Moskau studierende Tochter beim Verkauf des Rings unterstützt habe.

Die Studentin habe den Ring von ihrem Ex-Freund geschenkt bekommen und wollte ihn nun verkaufen, weil sie für ein Visum dringend Geld brauchte.

300 Euro für angeblichen Cartier-Ring

Der Ring wurde am 12. August 2023 in Oberwart an einen Käufer aus Wien übergeben. Dieser zahlte 300 Euro, das Geld habe sie sofort ihrer ebenfalls anwesenden Tochter ausgehändigt, so die Angeklagte.

Das war an einem Samstag. Am Montag ließ der Käufer den Ring bei einem Juwelier überprüfen. Dieser stellte fest, dass es sich um keinen echten Cartier-Ring handelte.

Obwohl die Bulgarin eine Rückabwicklung angeboten hatte, falls mit dem Ring etwas nicht stimmen sollte, ging der Wiener noch am selben Nachmittag zur Polizei und erstattete Anzeige.

Zeuge kam auch beim zweiten Mal nicht

Richterin Doris Halper-Praunias lud den Käufer als Zeugen ans Landesgericht Eisenstadt vor. Am 3. Jänner war er dem Termin unentschuldigt ferngeblieben und auch am 17. Jänner betrat der Zeuge bei Aufruf nicht den Verhandlungssaal.

Die Richterin erreichte ihn dann telefonisch. Der Käufer gab an, in Wien zu sein. Die Richterin forderte ihn auf, so rasch wie möglich nach Eisenstadt zu kommen.

Mit ca. eineinviertelstündiger Verspätung konnte der Zeuge dann endlich befragt werden. Mit einem kleinen roten Papiertäschchen in der Hand betrat er den Verhandlungssaal. „Ich entschuldige mich. Sorry“, sagte er.

Preis auf Willhaben war ursprünglich 1.500 Euro

Er sei im Sommer 2023 auf der Suche nach einem Ring für seine Frau gewesen, so der 29-jährige Käufer. Der „Cartier“-Ring sei auf Willhaben um 1.500 Euro, später um 1.200 Euro inseriert gewesen.

„Ich schrieb die Dame an und habe sie runtergehandelt“, sagte der Käufer.

Schließlich zahlte er nur 300 Euro für den Ring. Die Richterin ermahnte ihn, dass er zu schnell zur Polizei gegangen sei, nachdem er erfahren hatte, dass der Ring gefälscht ist.

Käufer ging zu rasch zur Polizei

Die Bulgarin hatte berichtet, dass sie am Montag nach dem Kauf bei der Arbeit gewesen sei und erst nach Dienstschluss die Kontaktaufnahmen durch den Käufer auf ihrem Handy bemerkt habe. Da habe dieser bereits die Anzeige erstattet gehabt.

Sie sei, so die Bulgarin, im guten Glauben gewesen, dass der Ring echt sei. Immerhin habe ihre Tochter von dem Moskauer Ex-Freund auch ein Echtheitszertifikat bekommen.

Ring und Geld wurden zurückgegeben

Der Käufer hatte den Ring im roten Täschchen zur Gerichtsverhandlung mitgebracht. Die Richterin schlug eine Rückgabe vor. Daraufhin übergab die Angeklagte dem Käufer 300 Euro, dieser händigte das Sackerl mit dem Ring aus.

Das Urteil lautete danach auf Freispruch. Die Angeklagte habe einen sehr glaubwürdigen Eindruck gemacht, so die Richterin. „Sie sagte, sie wusste nicht , dass der Ring gefälscht ist“, sagte sie.