Sediment, also Schlamm, und nicht verwertbares Schilf fallen bei Arbeiten am Neusiedler See an. Forschung Burgenland, Technische Universität Graz und weitere Partner untersuchen, ob daraus Baustoffe und andere Produkte entstehen können. Ein begehbarer „Schilfraum“ in Winden am See zeigt erste Ergebnisse.
Fahrgast rauchte, schimpfte und bedrohte Zugpersonal mit Messer
Gefährlich
Mit einem 14 Zentimeter langen Messer hatte ein 45-jähriger Slowake am Bahnhof Parndorf-Ort einen Zug-Security und zwei Kontrollore bedroht.
Der Zugpassagier war nach dem Vorfall verhaftet worden. Am 20. Jänner saß er vor der Richterin.
© BVZ/Kirchmeir
Wegen eines dramatischen Vorfalls am 6. September 2025 musste sich ein 45-jähriger Slowake am Dienstag, 20. Jänner 2026 am Landesgericht Eisenstadt verantworten.
Der Mann war am 6. September des Vorjahres im Zug von Wien in Richtung Bratislava unterwegs gewesen. Noch in Wien am Hauptbahnhof war er aus dem Zug verwiesen worden, weil er keinen Fahrschein besaß. Er stieg gemeinsam mit einem Freund im vorderen Zugteil wieder ein, wo er in weiterer Folge für Unmut bei den anderen Passagieren sorgte.
Der 45-Jährige zündete sich nämlich im Waggon ungeniert eine Zigarette an. In Bruck an der Leitha wechselte das Kontrollpersonal vom hinteren in den vorderen Zugteil und wurde im Laufe der Weiterfahrt auf die beiden Slowaken aufmerksam. „Es roch komisch und wir schauten, was da stinkt“, berichtete jener 45-jährige Security-Mitarbeiter, der damals für Sicherheit im Zug gesorgt hatte.
„Ein Herr hatte eine Flasche Wein in der Hand und rauchte. Er schimpfte, er will nach Hause und wir sollen uns verpissen“, so der Bahn-Security in seiner Aussage vor Gericht. Bei diesem Herrn handle es sich um den Angeklagten, meinte er.
Er kenne den Mann schon, berichtete der Zeuge weiter. Meistens schlafe der Fahrgast oder steige, wenn er ohneTicket erwischt wurde, ohne Diskussion aus dem Zug aus. Diesmal habe der Slowake aber „getrunken, geraucht, geschimpft und geflucht“.
Als der Zug in Parndorf-Ort stehen blieb, wurden der 45-Jährige und sein Begleiter aufgefordert, auszusteigen. Der Freund kam dieser Aufforderung willig nach, der 45-Jährige widersetzte sich. Der Security stellte schließlich den Rucksack des widerspenstigen Schwarzfahrers auf den Bahnsteig.
Dieser stieg nun doch aus, drehte sich aber wieder um und hielt plötzlich ein aufgeklapptes, 14 Zentimeter langes Klappmesser in der Hand. Damit machte er Stichbewegungen in Richtung des Oberkörpers des Security, der sich im Türbereich des Waggons schützend vor die beiden Kontrollore gestellt hatte.
„In diesem Moment war die Abfahrtszeit des Zuges erreicht und die Türen schlossen sich. Der Mann stach mit dem Messer gegen das Fenster“, berichtete einer der Kontrollore. Unmittelbar davor habe man den Security noch zurückgezogen, um ihn in Sicherheit zu bringen.
Das Zugpersonal informierte aus dem weiterfahrenden Zug heraus die Polizei. Diese traf den Fahrgast am Bahnhof Parndorf-Ort an und fand in dessen rechter Hosentasche das verwendete Messer. Ein Alkomat-Vortest ergab eine Alkoholisierung von drei Promille.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann wegen mehrfacher schwerer Nötigung und versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung an. Außerdem ließ sie durch einen Sachverständigen prüfen, ob der Slowake zum Zeitpunkt des Vorfalls zurechnungsfähig gewesen war.
Der Mediziner, der sich mit dem Fall befasste, stellte fest, dass der Täter zwar enthemmt, aber nicht zurechnungsunfähig gewesen sei. Der Mann sei Spiegeltrinker, deshalb sei er trotz der hohen Alkoholisierung nicht voll berauscht gewesen.
Er habe, sagte der Angeklagte, an diesem Tag eine Flasche Jägermeister getrunken. Er wollte während der Zugfahrt wieder nüchtern werden. Er behauptete, dass er am Bahnsteig in Parndorf nach einer Zigarette greifen wollte, aber versehentlich das Messer erwischt habe. Dieses nehme er immer mit. „Ich verwende es, wenn ich etwas für die Jause schneiden muss“, sagte der Angeklagte.
„Ist es dieses Messer hier?“, fragte die Richterin und zeigte dem 45-Jährigen das sichergestellte Klappmesser. „Ja“, bestätigte der Angeklagte. „Ich muss gleich den Druckknopf betätigt haben, dabei klappte es auf und ich habe mich selbst geschnitten.“
An die weiteren Ereignisse könne er sich nicht erinnern, er sei erst wieder in der Zelle zu sich gekommen. Dass er gezielt einen Stich zu setzen versuchte, könne er ausschließen.
„Er klappte es auf, leider Gottes“, berichtete der Security über die Situation mit dem Messer. „Er sagte, komm her. Es war eine Drohung, kein Angriff. Er wollte uns einschüchtern“, meinte der Zeuge. „Ich dachte, wann sperrt der Lokführer endlich die Tür zu? Wie die Tür zuging, stach er in den Türschlitzrahmen.“
Der Slowake wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon drei Monate unbedingt. Der Schöffensenat ging davon aus, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war. Verurteilt wurde er wegen schwerer Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung.
Der 45-Jährige habe durch Herumfuchteln mit dem Messer erreichen wollen, dass man ihn wieder einsteigen lässt, und durch gezielte Stichbewegungen in Richtung des Körpers des Security in Kauf genommen, dass er diesen schwer verletzen könnte, hieß es in der Urteilsbegründung.
Das Urteil ist rechtskräftig. Nach Ende des Prozesses wurde der Angeklagte aus der Haft entlassen.