Angeklagter entzog Anwalt während Prozess Vollmacht

Gewaltvorwurf

Ein 48-jähriger Syrer soll im Bezirk Neusiedl und im Bezirk Bruck an der Leitha seine Ehefrau geschlagen und bedroht haben. Er bestritt alle Vorwürfe und kündigte seinem Anwalt.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte war mit seinem Verteidiger unzufrieden, deshalb wurde der Prozess auf Ende des Monats vertagt.

Der Angeklagte war mit seinem Verteidiger unzufrieden, deshalb wurde der Prozess auf Ende des Monats vertagt.

© BVZ/Kirchmeir

Der Prozess am Montag, 2. März 2026, begann mit einer Diskussion über die anwaltliche Vertretung des 48-jährigen Angeklagten. Die Richterin erklärte ihm, dass bei den vorliegenden Vorwürfen Anwaltspflicht gilt.

„Ich habe keine persönlichen Probleme mit ihm“, ließ der syrische Staatsbürger den Dolmetscher übersetzen. Was der Verteidiger ihm gesagt habe, „hat mich nicht überzeugt“, so der Angeklagte. Er wolle nur für eine Rechtsberatung zahlen, nicht aber für die Verteidigung vor Gericht.

Nach einigem Hin und Her akzeptierte der Angeklagte dann doch, dass er durch den erfahrenen Strafverteidiger vertreten wurde. Vorerst.

Unschuldig sei er, „total unschuldig“, brachte der Angeklagte vor.

„Sie sollen Ihrer Ehefrau zahlreiche Schläge gegen den Kopf und den Körper versetzt haben“, hielt ihm die Richterin vor. „Sie soll bewusstlos geworden sein.“

„Das stimmt nicht“, widersprach der mittlerweile geschiedene Vater dreier Kinder. Man habe nicht weit von der Polizei gewohnt, seine Frau hätte jederzeit Anzeige erstatten können.

Die Gewalttaten sollen sich 2020 bis 2024 an den Wohnsitzen der Familie im Bezirk Bruck an der Leitha und später im Bezirk Neusiedl ereignet haben. „Vier Jahre lang hatte sie keine Möglichkeit, zur Polizei zu gehen?“, fragte der Angeklagte. „War sie von mir gefesselt?“

Immer wenn seine Frau ihn „beschimpft“ habe, sei er weggegangen. „Gab es Streit?“, fragte die Richterin.

„Es kann sein, dass wir uns gegenseitig angeschrien haben. Aber schlagen? Das habe ich nicht gemacht“, antwortete der Angeklagte.

Im September 2025 soll er der Frau das Handy ins Gesicht geworfen haben, sodass sie im Spital behandelt werden musste.

Die Ehefrau flüchtete schließlich ins Frauenhaus. Die Richterin zeigte dem Mann ein Foto, das im Frauenhaus aufgenommen worden war. Darauf ist ein blauer Fleck im Gesicht der Frau zu sehen.

„Wenn ich Anzeige machen will, werde ich mich selbst schlagen, selber verletzen“, meinte dazu der Angeklagte. „Sie wollen sagen, dass sich Ihre Ex-Frau selbst verletzt hat?“, fragte die Richterin. „Ja, sicher“, antwortete der Angeklagte.

Dass er ein Glas geworfen habe, gab er zu. „Man macht das, wenn man von einem orientalischen Land kommt und merkt, die andere Person spricht über deine Ehre, deinen Hintergrund“, meinte der Angeklagte.

Als seine Frau nicht nach Hause zurückkehrte, soll der Syrer gedroht haben: „Du hast 15 Minuten Zeit, dann musst du zuhause sein. Wenn nicht, werde ich das Haus anzündien. Wenn du kommst, wirst du die Hölle auf Erden erleben.“

„Es gab Misstrauen, ich hatte Zweifel an ihr“, sagte der Angeklagte. „Wenn ich auch so etwas gesagt habe, ich habe niemanden geschlagen.“

„Auch wenn Sie drohen, ist das strafbar“, informierte ihn die Richterin.

Gegenüber seinen Kindern soll der Angeklagte angekündigt haben, er werde ihre Mutter schlagen und sie „an den Haaren nach Hause ziehen“. Das bestritt der Angeklagte vor Gericht. „Es ist bekannt, wo das Frauenhaus ist. Wenn ich dorthin gehen will, dann hätte ich das geschafft“, meinte er.

Seine Äußerungen seien „ganz normal“, „Sie können alle Araber fragen“, so der Angeklagte.

Als der Verteidiger den Angeklagten fragte, ob dieser schon früher von seiner Frau angezeigt worden sei, kam es zum völligen Bruch: „Entschuldigen Sie, Herr Verteidiger, wollten Sie mir heute helfen oder wollen Sie, dass ich mehr Strafe bekomme?“, fragte er den Anwalt.

Und er löste mitten in der Verhandlung die Vollmacht mit dem Anwalt auf. „Ich möchte den Herrn Verteidiger nicht mehr. Ich beantrage Verfahrenshilfe“, sagte der Syrer.

„Es muss Ihnen bewusst sein, dass ein Verfahrenshelfer von der Rechtsanwaltskammer bestellt wird“, erklärte ihm die Richterin. „Sie können ihn sich nicht aussuchen.“

Der Prozess wurde auf Ende März vertagt.

Hilfe bei Gewalterfahrungen

Das Gewaltschutzzentrum Burgenland erreichen Sie unter:

Telefon: 03352 31420

Informationen finden Sie unter: www.gewaltschutz.at