Drei Abende lang stand der Festsaal der Volksschule Parndorf ganz im Zeichen der traditionellen Tamburizzamusik. Der Tamburizza-Verein „Ivan Vukovič – Parndorf“ lud von Freitag bis Sonntag zum Großen Tamburizza Herbstkonzert und durfte sich über einen großen Besucherandrang freuen.
20-Jähriger wegen Sex-Praktiken vor Gericht
Grenzen überschritten?
Zwei Frauen sollen Opfer sexueller Handlungen eines damals 19-Jährigen geworden sein. Jetzt muss sich der junge Mann vor Gericht verantworten.
Der 20-Jährige bekannte sich bei der Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt nicht schuldig.
© BVZ/Kirchmeir
Im August 2023 soll es im Bezirk Neusiedl zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein. Der Vorfall soll sich ereignet haben, als der heute 20-Jährige seinen Grundwehrdienst beim Bundesheer ableistete. Am 15. Mai 2024 stand er wegen dieser Vorkommnisse vor Gericht.
Vorgeworfen wird ihm der Tatbestand der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zweier Frauen. Gegen deren „erkennbaren und ausdrücklich artikulierten Willen“, wie der Staatsanwalt sagte, habe der Angeklagte an den Frauen den Geschlechtsverkehr vollzogen.
„Der Angeklagte nahm sich Dinge heraus, womit er die strafrechtlich relevante Grenze übertrat“, fuhr der Staatsanwalt fort. Es habe sich nicht um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt.
Die beiden Opfer, führte deren Rechtsvertreterin aus, seien durch den Vorfall belastet und deshalb in Therapie. Sie forderte für jede der Frauen 500 Euro Schadenersatz.
„Die Ermittlungen haben auch den Angeklagten psychisch belastet“, sagte dessen Verteidiger. Der 20-Jährige sei daher derzeit nicht in der Lage, einen Job anzunehmen. Seine Familie unterstütze ihn, er führe eine „wertschätzende Beziehung“.
Verteidiger: „Er ist jung. Er wollte etwas Neues ausprobieren“
„Er ist jung“, sagte der Verteidiger über seinen Mandanten. „Er wollte etwas Neues ausprobieren“, fuhr er fort und verwies auf die Rolle der Pornografie. „Er sagte, seine Neugierde sei ein Nachteil“, so der Verteidiger. Eine der Frauen habe ein „impulsives, explosives Verhalten“ gezeigt. Sie hätte „jederzeit schreien können“, das habe sie nicht gemacht, brachte der Verteidiger vor.
„Hätte mein Mandant gewusst, dass sie psychisch belastet sind, dann hätte er das nicht getan“, meinte er weiter und beantragte bereits zu Verhandlungsbeginn einen Freispruch.
Der weitere Verlauf der Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil gab es am 15. Mai 2024 nicht, der Prozess wurde zur Einvernahme eines Zeugen auf Ende Mai vertagt.