Eifersucht: 29-Jähriger verprügelte Bekannten seiner Freundin

Hohe Geldstrafe

Auf einem Parkplatz passte ein 29-Jähriger einen vermeintlichen Nebenbuhler ab und verprügelte ihn bis zur Bewusstlosigkeit. Jetzt stand der Täter vor Gericht.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der Angeklagte (Mitte) am Weg in den Gerichtssaal.

Der Angeklagte (Mitte) am Weg in den Gerichtssaal.

© BVZ/Kirchmeir

Der Vorfall hatte sich am 28. Juni 2024 im Bezirk Oberwart ereignet. Ein 29-jähriger Mann, Vater eines knapp einjährigen Kindes, hatte sich damals mit seinem Auto zu einem Parkplatz begeben, wo er jenen 21-jährigen Mann vermutete, der mit seiner Freundin immer noch in Kontakt stand.

„Ich wollte den Tag ausklingen lassen und genoss die Ruhe“, berichtete der 21-Jährige vor Gericht. Der 29-Jährige, den er zuvor nur ein- oder zweimal gesehen hatte, habe sein Auto so abgestellt, dass er selbst nicht mehr wegfahren konnte, so der Zeuge weiter.

Er habe versucht, zu Fuß ins Dorf zu gelangen, doch der Angeklagte habe ihn geschlagen und beleidigt. „Er machte Anschuldigungen, dass ich eine Affäre mit seiner Freundin hatte“, so das Opfer.

Opfer: „Nach dem dritten, vierten Schlag blutete ich“

Fünf bis sechs Mal habe ihm der 29-Jährige mit der Faust ins Gesicht geschlagen. „Nach dem dritten, vierten Schlag blutete ich aus der Nase“, sagte der 21-Jährige. „Er sagte, wenn ich eine Anzeige mache, knöpft er mich sich vor. Und wenn ich es zuhause sage, knöpft er sich meinen Vater vor.“

Er sei dann in einen Graben gestürzt, der Angreifer habe ihm drei bis fünf Mal ins Gesicht getreten. „Mir wurde immer wieder schwarz vor Augen“, schilderte der 21-Jährige seinen Zustand in dieser Situation. Bevor er sein Auto erreichen konnte, habe ihm der 29-Jährige noch einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Die Richterin hielt dem Angeklagten ein Foto vor, das die Verletzungen zeigt, die der 21-Jährige am 28. Juni 2024 im Gesicht erlitten hatte. Ein Sachverständiger stellte Kopfprellungen, einen Nasenbeinbruch, eine Absplitterung an einem Scheidezahn, Prellungen und Abschürfungen am Körper fest.

Angeklagter bekannte sich „teilweise schuldig“

„Mein Gefühl sagt mir, dass ich teilweise schuldig bin“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Seine Statur ist schmächtig, er ist etwa einen Kopf kleiner als das Opfer. Der 21-Jährige gab vor Gericht eine Körpergröße von 1.82 Meter und ein Gewicht von 65 Kilogramm an.

„Ich sagte, dass er meine Freundin nicht mehr so spät am Abend anrufen soll“, schilderte der Angeklagte die Situation. „Er machte eine Bemerkung. Ich fragte, ob er ein Problem damit hat. Er kam auf mich zu. Ich sah in seiner Hand einen schwarzen Gegenstand, ich hatte im Hinterkopf, dass er vielleicht ein Messer hat“, sagte er vor Gericht weiter aus.

Er habe dann „einen Schlag zwischen Magen und Brust“ gespürt. „Ich bekam Angst und schlug zu. Aus Reflex mit der Faust. Ich traf ihn im Gesicht, schätze ich“, sagte der Angeklagte. „Der Kampf“ habe „nur ein paar Sekunden“ gedauert.

Angreifer: „An einer Watsche ist noch keiner gestorben“

Er habe ein zweites Mal zugeschlagen, der andere sei zusammengesackt. Als der 21-Jährige den Älteren beschuldigte, dieser werde ihn noch umbringen, habe er erwidert, so der Angeklagte: „An einer Watsche ist noch keiner gestorben.“

Später habe er erkannt, dass der 21-Jährige offenbar kein Messer sondern eine E-Zigarette in der Hand gehalten habe.

„Wie können Sie sich erklären, dass das Opfer so aussieht und Sie mit einem blauen Fleck davonkamen?“, fragte die Richterin und zeigte dem Angeklagten das Foto von dem verletzten 21-Jährigen.

„Das war alles nicht geplant von meiner Seite“, sagte der Angeklagte. Eigentlich sei er ein „zurückhaltender Mensch“. Er sei „aus allen Wolken gefallen“, als er die Aussage des 21-Jährigen gelesen habe.

Richterin: „Hat er etwas gegen Sie?“

„Hat er etwas gegen Sie?“, fragte die Richterin.

„Vielleicht war es von seiner Seite Eifersucht“, meinte der Angeklagte.

Der Schöffensenat verurteilte den bislang unbescholtenen Angeklagten wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 8.280 Euro Geldstrafe unbedingt. An das Opfer muss der 29-Jährige 3.500 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Weder der Angeklagte noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung zum Urteil ab. Dieses ist somit nicht rechtskräftig.