Frau bedroht: „Werfe dich vom fünften Stock“

Im Suff

„Ich zerre dich auf den Balkon und werfe dich vom fünften Stock“, drohte ein 64-Jähriger am 7. Jänner 2026 seiner Lebensgefährtin. Dies hatte einen Polizeieinsatz und nun auch ein Gerichtsverfahren zur Folge.

Von Elisabeth Kirchmeir

Der 64-Jährige war nach mehreren Drohungen am 7. Jänner verhaftet worden.

Der 64-Jährige war nach mehreren Drohungen am 7. Jänner verhaftet worden.

© BVZ/Kirchmeir

Bier und Schnaps hatte der Beschäftigungslose und neunfach einschlägig Vorbestrafte am 7. Jänner 2026 in einer Wohnung im Bezirk Oberwart konsumiert. Dazu nahm er nach eigenen Angaben zirka 15 Schlaftabletten ein.

Als seine Freundin mittags in ihre Wohnung heimkehrte, stellte sie fest, dass ihr Mitbewohner „vollkommen besoffen“ war, wie sie später gegenüber der Polizei angab.

Im Suff begann der 64-Jährige seine Freundin zu bedrohen. Er werde sie vom Balkon werfen, kündigte er an. Die Wohnung liegt im fünften Stock.

Bedrohte Frau holte per Notruf die Polizei

Die Frau verließ die Wohnung, wählte den Notruf und wartete vor dem Haus auf die Polizei.

„Wir gingen hinauf in die Wohnung“, berichtete ein Polizist über den Einsatz am 7. Jänner. Der Angeklagte habe gesagt: „Gar nichts ist.“

Er habe eine Bierdose vor sich stehen gehabt, weshalb ein Alkotest durchgeführt wurde, der eine Alkoholisierung von 1,68 Promille ergab. Voll berauscht sei der Mann aber nicht gewesen, so der Polizist. Während er die Formalitäten wegen eines Annäherungs- und Betretungsverbotes durchführte, äußerte der 64-Jährige gegenüber seinen Kollegen eine weitere Drohung, die sich gegen die Lebensgefährtin richtete.

Er werde, kündigte der Mann an, zu deren Wohnung zurückkehren, die Türe aufbrechen und der Frau „den Kopf einschlagen“. Die Polizei werde wegen ihm „heute sicher noch einen Einsatz haben“.

Im Männerwohnheim Unterschrift verweigert

Die Polizisten brachten den Mann dann ins Männerwohnheim, wo er die ihm vorgelegten Formulare zerriss, weil er diese nicht unterschreiben wollte.

Als die Polizisten im Männerwohnheim eine Stiege hinuntergingen, drohte er einem der Beamten, er werde ihn die Stufen hinunterschmeißen.

Daraufhin wurde die Festnahme ausgesprochen. Bis zum Prozesstag am Montag, 9. Februar 2026, musste sich der Mann daher in der Justizanstalt Eisenstadt aufhalten.

„Auf gut Deutsch war ich ein Depp“

Vor Gericht bekannte er sich schuldig. Er habe am Tag der Tat Alkohol und Medikamente konsumiert, weil ihm „viel im Kopf herumgegangen“ sei. „Auf gut Deutsch war ich dann ein Depp“, meinte er selbstkritisch. „Eigentlich bin ich ein guter Mensch.“

Das konnte die Richterin aufgrund der Eintragungen im Strafregister des Angeklagten nicht ganz glauben. Der Mann hatte sich bereits mehrfach der Körperverletzung, der gefährlichen Drohung und Nötigung strafbar gemacht. Zuletzt war er im Juni 2025 in Wiener Neustadt zu einer sechsmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt worden.

Sechs Monate unbedingt lautete nun die neue Strafe. Zusätzlich muss der 64-Jährige die Haftstrafe aus dem Wiener Neustädter Urteil verbüßen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.