Michael Bradl hat sich mit seiner Frau Diana und Sohn Cosmo in Panama ein Zuhause aufgebaut. Ein schweres Erdbeben verwüstete das erst vor etwas mehr als einem Jahr fertiggestellte Haus. Nun soll eine Spendenaktion beim Wiederaufbau helfen.
Stiefsohn misshandelt: 10.800 Euro Geldstrafe und 18 Monate bedingt
Jahrelange Gewalt
Schreckliche Jahre erlebte ein heute 19-Jähriger bis zum Alter von 12 Jahren bei seinem Stiefvater im Bezirk Oberwart. Am 16. Juni 2026 wurde der gewalttätige Mann am Landesgericht Eisenstadt verurteilt.
Der Angeklagte gab zu, den Stiefsohn auf den Hinterkopf geschlagen zu haben.
© BVZ/Kirchmeir
Als der heute 46-Jährige die Mutter des Buben kennenlernte, war dieser gerade vier Jahre alt. Drei Jahre später kam das gemeinsame Kind des Paares zur Welt, da soll der Stiefvater begonnen haben, gegenüber dem Buben physische und psychische Gewalt auszuüben.
„Er war immer sehr streng, bestrafte den Stiefsohn mit Essensentzug“, berichtete die Staatsanwältin. Mindestens einmal in der Woche soll der Bub im Zeitraum von 2013 bis 2019 geohrfeigt, an Haaren und Ohren gezogen worden sei. Der Stiefvater habe das Kind im Zimmer eingesperrt, gedemütigt und beleidigt.
2019 trennte sich das Ehepaar, im nächsten Jahr wurde bei dem Buben eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Zur Anklage kam es aber damals nicht, diese erfolgte erst kürzlich im Zusammenhang mit weiteren Ermittlungen gegen den Angeklagten. Diese wurden zwar eingestellt, dafür wurde der Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung gegenüber dem Stiefsohn zur Anklage gebracht.
„Er war schlimm, frech, hat daheim gestohlen und wollte nie lernen. Es war schwierig“, sagte der Angeklagte vor Gericht über seinen Stiefsohn. „Wenn ich von der Arbeit heimkam, habe ich ihm ab und zu einen Schlag auf den Hinterkopf gegeben“, gab er zu. Ein- bis zweimal habe er das Kind an den Ohren gezogen, ins Gesicht habe er nicht geschlagen. Eingesperrt habe er den Buben nicht, es habe damals im Haus keine Schlüssel gegeben.
„Wenn ich die Sachen nicht machte, die er verlangte, wurde es immer schlimmer“, gab der heute 19-Jährige vor Gericht an. Er sei sehr wohl ins Gesicht geschlagen worden, die Handgreiflichkeiten hätten jeden zweiten oder dritten Tag stattgefunden.
„Waren Sie wirklich schlimm?“, fragte die Richterin. „Dass ich kein perfektes Kind war, ist mir schon klar“, antwortete der junge Mann. Er sei auch „kein Einserschüler“ gewesen. Das Handy, das er von seinem leiblichen Vater bekommen hatte, habe der Stiefvater zerstört.
Einen Entschuldigungsbrief, den dieser 2020 geschrieben hatte, habe er nicht gelesen, so der 19-Jährige. „Weil ich mit dem Angeklagten nichts mehr zu tun haben wollte“, sagte er. Seit seiner Aussage, die er nun vor der Polizei machen musste, habe er Albträume und könne schlecht schlafen.
Immer wieder wischte sich der Angeklagte während des Prozesses Tränen aus dem Gesicht. Die Richterin fragte nach Schadenersatz, der Angeklagte übergab 5.000 Euro in bar. „Zufrieden bin ich damit sicher nicht. Aber annehmen werde ich es“, sagte der 19-Jährige und zählte die Scheine nach.
Seine Mutter wurde ebenfalls als Zeugin befragt und gab an, dass ihr Sohn eigentlich keine großen Probleme gemacht habe. Jedoch habe der Bub die Vorstellungen ihres damaligen Ehemannes nicht erfüllt. „Die Antwort waren Demütigungen“, so die Mutter. Ohrfeigen habe sie nicht mitbekkommen.
„Wieso erstatteten Sie 2020 nicht Anzeige?“, fragte die Richterin. „Ich ging mit dem Befund zum Jugendamt. Dort wurde mir geraten, den Angeklagten nicht anzuzeigen“, sagte die 39-Jährige.
Der Schöffensenat ließ den Anklagevorwurf des Einsperrens im Zimmer fallen und brachte eine außerordentliche Strafmilderung zur Anwendung, weil die Gewaltausübung eher niederschwellig gewesen sei. Daher wurde nicht der bei fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber Minderjährigen vorgesehene Strafrahmen von fünf bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe zur Anwendung gebracht.
Der 46-Jährige erhielt eine bedingte Haftstrafe von 18 Monaten und 10.800 Euro Geldstrafe unbedingt. Außerdem erhielt er die Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.
Der 46-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.